Alkoholverkaufsverbot: Kioskbetreiber zieht Klage zurück
Kein Alkoholverkauf zwischen 22 und 6 Uhr: Vor dem Verwaltungsgericht hat ein Kioskbetreiber gegen das Verbot der Region Hannover geklagt - und nun seine eigene Klage mitten im Verfahren zurückgezogen.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin fügt er sich damit dem Verbot der Region, dass zwischen 22 Uhr am Abend und 6 Uhr morgens kein Alkohol aus seinem Kiosk verkauft werden darf. Warum der Mann seine Klage mitten im Verfahren zurückgezogen hat, sei unklar, so die Sprecherin.
Eilantrag bereits gescheitert
Der Kioskbetreiber war den Angaben zufolge zuvor bereits mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Die Region hatte das Verbot ausgesprochen, nachdem Anwohnerinnen und Anwohner sich mehrfach beschwert hatten. Die Behörde begründete die Entscheidung damit, dass aus dem Kiosk im Stadtteil Linden viel Alkohol an Menschen verkauft werde, die diesen dann direkt in der Nähe gemeinsam konsumierten. Dabei verursachten sie solchen Lärm, dass es den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht mehr zuzumuten sei, so die Region.
Kioskbesitzer sieht sich ungerecht behandelt
Außerdem hat die Region gegen den Mann ein Zwangsgeld festgesetzt, weil Testkäufe den Angaben zufolge Verstöße gegen das Verbot gezeigt hätten. Der Betreiber dagegen fühlt sich ungerecht behandelt. Er führte an, dass Linden-Nord ein beliebter Szenestadtteil mit Bars, Kiosken, Supermarkt und Bahnhaltestellen sei. Bei so vielen Immissionsquellen könne der Lärm nicht eindeutig zugerechnet und ein einzelner Kiosk verantwortlich gemacht werden, sagte er.