Revolver hängen in einer Waffenkammer an der Wand © dpa-Bildfunk Foto: Jens Büttner

Ministerium: 56 Extremisten in MV haben eine Waffenerlaubnis

Stand: 25.09.2022 07:00 Uhr

Aktuell sind weniger Waffenbesitzkarten in den Händen von Extremisten in Mecklenburg-Vorpommern als noch im Vorjahreszeitraum. Das geht aus Zahlen des Innenministeriums hervor, die der NDR angefragt hat.

von Anna-Lou Beckmann, NDR 1 Radio MV

Dem Landesverfassungsschutz sind derzeit 44 Rechtsextremisten bekannt, die eine oder mehrere Waffenbesitzkarten haben. Damit ist die Zahl in Mecklenburg-Vorpommern rückläufig. 2021 wies das Innenministerium noch 53 Rechtsextremisten mit Waffenbesitzkarten aus. In der Gruppe der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter zählt der Verfassungsschutz derzeit zwölf Personen mit Waffenbesitzkarte. Das ist eine Person mehr als noch im Vorjahr. Im Bereich des Linksextremismus ist dem Landesverfassungsschutz - wie auch im vergangenen Jahr - niemand mit Waffenbesitzkarte bekannt.

51 Extremisten in MV haben kleinen Waffenschein

Eine solche Waffenbesitzkarte berechtigt dazu, eine Schusswaffe und Munition zu kaufen und zu besitzen, nicht aber sie mit sich zu führen. Dafür braucht es auch einen Waffenschein. Laut Innenministerium haben derzeit 38 Rechtsextremisten und 13 sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter in Mecklenburg-Vorpommern einen kleinen Waffenschein. Über die Anzahl der Waffen, die im Besitz von Extremisten sind, könne der Verfassungsschutz keine Aussage treffen, hieß es von Seiten des Innenministeriums.

Ziel des Ministeriums: "Keine Waffen in den Händen von Extremisten"

"Jede Waffe in den Händen von Extremisten ist eine zu viel", schreibt die Ministeriumssprecherin auf Anfrage des NDR. Die Entwaffnung von Extremisten sei die ständige Aufgabe von Sicherheits- und Waffenbehörden. Jedoch gebe es hier unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. "Die Bewertung 'Extremist' durch den Verfassungsschutz bedeutet nicht automatisch 'Waffenentzug' im Sinne des Waffenrechts. Erkenntnisse, die gleichermaßen dem Verfassungsschutz und der Waffenbehörde vorliegen, können daher unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben und führen (leider) nicht automatisch zum Waffenentzug", schreibt die Sprecherin.

Landtag forderte "steigenden Druck" unter anderem bei Entwaffnung

Der Landtag hatte sich im April mit dem Thema befasst. In einem entsprechenden Antrag forderten SPD und Linke unter anderem, dass die Landesregierung "ihre Maßnahmen zur Entwaffnung, Zerschlagung und Repression der rechtsextremen Szene unvermindert und mit steigendem Druck" fortsetzt. Außerdem soll die Landesregierung Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auch bei der "Verschärfung des Waffenrechtes bis hin zur Einziehung von Waffen" unterstützen. Der Antrag enthielt auch den Punkt, dass die Landesregierung prüfen solle, welche Folgen das Urteil vom Kölner Verwaltungsgericht auf den hiesigen AfD Landesverband habe. Das Verwaltungsgericht hatte Teile der AfD im Frühjahr als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Damals stimmten SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag, die FDP enthielt sich, CDU und AfD stimmten dagegen.

Verschärfung des Waffengesetzes geplant

Derzeit plant der Bund eine Verschärfung des Waffengesetzes. Demnach sollen Waffenbehörden bald nicht mehr nur beim Verfassungsschutz nachfragen, ob es Bedenken zur Zuverlässigkeit eines Antragsstellers gibt, sondern auch bei weiteren Sicherheitsbehörden wie etwa beim Zollkriminalamt oder bei der Bundespolizei. Das Innenministerium in Schwerin begrüße diesen Schritt, "weil jede weitere Handgabe hilfreich sein dürfte", heißt es.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 25.09.2022 | 09:00 Uhr

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