Längere Gefängnisstrafe für ehemalige Pflegeheimbetreiberin
Eine ehemalige Pflegeheimbetreiberin ist vom Landgericht Rostock in zweiter Instanz wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Die Richter gingen damit deutlich über das bisherige Strafmaß hinaus. Das Amtsgericht Güstrow hatte gegen die Pflegeheimbetreiberin Ani S. im August 2019 eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verhängt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten das Urteil angefochten.
"Menschenverachtende Bedingungen"
Im Laufe der Berufungsverhandlung hätten sich "Abgründe menschlicher Gewinnsucht" aufgetan, hieß es heute in der Urteilsbegründung. Senioren seien "unter menschenverachtenden Bedingungen in Dreckslöchern untergebracht gewesen", so das Gericht.
Bis zur behördlichen Schließung im Jahr 2016 hatte die Frau in Krakow am See zwei Pflegeeinrichtungen betrieben. Zeugen zufolge sollen Patienten schwer dehydriert, psychisch kranke Bewohner ohne richterliche Verfügung eingesperrt worden sein.
8.000 Euro Schmerzensgeld
Eine Frau sei dabei in einem Zimmer schwer vernachlässigt worden. Sie sei so ausgedörrt gewesen, dass sie mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden musste, hieß es im Gericht. Daraufhin habe sie für knapp eine Woche am Tropf hängen müssen. Die Richter haben der Frau ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zugesprochen.
Fünfjähriges Berufsverbot
Das Gericht verfügte gegen die 36-jährige Frau auch ein fünfjähriges Berufsverbot für den Pflegebereich im Anschluss an die Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.