Viereinhalb Jahre Haft wegen Brandanschlags auf Obdachlosen

Stand: 02.02.2023 20:14 Uhr

Am Hamburger Landgericht ist am Donnerstag das Urteil gegen einen Mann gefallen, der im Frühsommer vergangenen Jahres einen Obdachlosen angezündet hatte. Er war unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt.

Während ein Obdachloser am 13. Juni 2022 im Bahnhof Altona schlief, übergoss ein anderer Mann den Ärmel seines Pullovers mit Alkohol und zündete ihn an. Der 34-Jährige erwachte und zog den brennenden Pullover sofort aus, erlitt aber Verbrennungen am rechten Oberarm. Das Landgericht wertete die Tat als versuchten Mord, vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten am Donnerstag zu viereinhalb Jahren Haft. Der alkoholkranke und ebenfalls obdachlose Angeklagte habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt.

Angeklagter hatte schon andere Obdachlose angegriffen

Einen Monat vor der Tat hatte der 35-Jährige den Schlafsack eines anderen Obdachlosen nach einem Streit in Brand gesetzt. Als der Mann zurückkehrte, habe der Angeklagte ihn angegriffen, erklärte der Richter. Einem dritten Obdachlosen habe der Angeklagte nach einem Streit am Hauptbahnhof vor den Augen von Bundespolizisten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.

Täter wollte Opfer "Denkzettel verpassen"

Der Brandanschlag auf den schlafenden Obdachlosen kam laut Richter nur durch einen Zufall ans Licht. Täter und Opfer hätten sich am Tag nach der Tat mit anderen Männern am Bahnhof Altona geprügelt. Die Bundespolizei griff ein, die Beamten bemerkten den verletzten Arm des Opfers und hörten, dass er angezündet worden sein soll. Vor Gericht räumte der Angeklagte die Tat ein und bekundete sein Bedauern. Er habe seinem Bekannten wegen Schulden "einen Denkzettel" verpassen, ihn aber nicht töten wollen.

Richter: Eine hochkriminelle Persönlichkeit

Der Angeklagte habe eine "hochkriminelle Persönlichkeit", sagte der Richter. Weil er den Mann, den er später angezündet hatte, mit Tritten gegen den Kopf malträtiert hatte, war er bereits zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit sei noch nicht abgelaufen. Seit Januar 2022 laufe außerdem ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 02.02.2023 | 19:30 Uhr

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