Fünf neue Bewohnerparkzonen in Eppendorf und Hoheluft-Ost

Stand: 21.11.2022 20:21 Uhr

Zu wenig Parkplätze - dieses Problem gibt es in vielen zentralen Stadtteilen. Hamburg richtet jetzt fünf weitere Bewohnerparkzonen ein, diesmal in Eppendorf und Hoheluft-Ost. Seit Montag brauchen Anwohnerinnen und Anwohner dort einen entsprechenden Parkausweis.

Die Suche nach einem Parkplatz kostet viele Autofahrende Nerven. Die Verkehrsbehörde will den "Parkdruck rausnehmen", die Verkehrssicherheit erhöhen - und weist jetzt in Eppendorf und Hoheluft-Ost fünf neue Bewohnerparkzonen aus: N106 Hoheluft-Ost, N107 Kellinghusenstraße, N108 Tarpenbekstraße, E315 Nedderfeld und E316 Süderfeld.

Anwohner können Parkausweise beantragen

Anwohnerinnen und Anwohner konnten bereits seit dem 10. Oktober online einen Jahresparkausweis für 65 Euro beantragen - oder direkt in den Standorten des Landesbetriebs Verkehr für 70 Euro. Besucher und Besucherinnen können Ausweise für drei Euro pro Tag beantragen. Wer nicht in dem entsprechenden Gebiet wohnt und spontan dort parken möchte, zahlt drei Euro pro Stunde am Parkautomaten und darf maximal drei Stunden lang parken. Gekennzeichnete elektrisch betriebene Fahrzeuge parken bei Verwendung einer Parkscheibe im Rahmen der Höchstparkdauer kostenfrei.

Sonderregelungen in einigen Straßen

Für einige Straßen in den genannten Bereichen gibt es besondere Regeln: In Teilen der Frickestraße, Geschwister-Scholl-Straße, Löwenstraße und Martinistraße sowie in der Süderfeldstraße, Buchenallee, im Butenfeld und Offakamp gilt die Höchstparkdauer nicht: Hier können Tagestickets für maximal zehn Euro pro Tag gekauft werden.

Ein Schild "Parkscheinautomat" steht in einem Gebiet mit Bewohnerparken in Hamburg © NDR Foto: Alexander Heinz
AUDIO: Neue Bewohnerparkzonen in Hamburg ab Ende November (1 Min)

Bewohnerparkausweise gelten nicht überall

In den Straßenzügen Martinistraße, Lokstedter Steindamm (auf Höhe des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf), Nedderfeld, Julius-Reincke-Stieg und Heinrich-Kock-Weg gelten Bewohnerparkausweise nicht als Parkberechtigung. Dort besteht die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 20 Uhr bis zu drei Stunden gebührenpflichtig oder mit einem Tagesticket zu parken.

Ebenso gilt der Bewohnerparkausweis nicht auf der Eppendorfer Landstraße, am Eppendorfer Baum und am Straßenbahnring. Hier ist lediglich das Kurzzeitparken für maximal drei Stunden erlaubt. Das Neubauquartier Süderfeldpark und der Julius-Reincke-Stieg sind aufgrund vorhandener Tiefgaragenstellplätze vom Bewohnerparken ausgenommen.

Erleichterungen für Betriebe

Für Gewerbetreibende, die ihre Firmenfahrzeuge auf der Straße parken müssen, soll es Erleichterungen mit Ausnahmegenehmigungen geben.

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 21.11.2022 | 19:30 Uhr

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Straßenverkehr

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