Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius
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AUDIO: Hamburger Datenschutzbericht liegt vor (1 Min)

Datenschutz: Zahl der Beschwerden zurückgegangen

Stand: 28.03.2023 08:55 Uhr

Rund 3.000 mal haben sich Hamburgerinnen und Hamburger im vergangenen Jahr beim Amt für Datenschutz gemeldet - weniger als noch im Jahr 2021. Das geht aus dem Datenschutzbericht hervor, der am Dienstag offiziell vorgelegt wird.

216 Seiten dick ist der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs. Und das, obwohl die Zahl der Beschwerden mit 3.048 zurückgegangen ist. Aber Themen und Tätigkeiten seien einfach mehr geworden sind, sagt Fuchs.

Beteiligung an Geldbuße für Meta-Konzern

Es gab zum Beispiel mehr Beratungen und mehr grenzüberschreitende Fälle. So waren die Hamburgerinnen und Hamburger entscheidend daran beteiligt, dass Instagram, genauer gesagt der Meta-Konzern, eine Geldbuße von mehreren Hundert Millionen Euro zahlen soll. Meta hat dagegen allerdings Rechtsmittel eingelegt.

Mehr Cyberangriffe auf öffentliche Stellen

Gestiegen ist im vorigen Jahr die Zahl der gemeldeten Cyberangriffe. Bei den 212 Fällen sei auffällig, dass zunehmend auch öffentliche Stellen, wie zum Beispiel Hochschulen, das Ziel solcher Angriffe sind. Tätig wurden die Datenschützer und Datenschützerinnen aber unter anderem auch auf dem Flughafen, wo die Kameras für biometrische Kontrollen auch solche Personen aufgezeichnet hatten, die sich nicht für diese Art von Sicherheitskontrolle entschieden hatten.

Und bei der Hamburger Feuerwehr konnte man sechs Jahre nach den ersten Beschwerden durchsetzen, dass personenbezogene Daten bei Notfall-Alarmierungen nur noch verschlüsselt übertragen werden.

Kritik an Datenerfassung bei der Polizei

Schlechte Digitalisierung erschwere einen guten Datenschutz, stellte Fuchs am Dienstag fest. Als ein Beispiel nannte er die Datenbanken der Polizei. Seit vorigem Jahr kontrollieren die Datenschützerinnen und Datenschützer systematisch das, was die Polizei im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungen, Wohnraum- oder Telefonüberwachung gespeichert hat. Die Polizei ist verpflichtet, diese Dinge gesondert zu protokollieren, damit man die Vorgänge effektiv überprüfen kann. "Dieser Pflicht kommt die Polizei momentan nicht nach. Diese lückenhafte Dokumentation ist nicht hinnehmbar", so Fuchs. Vorgänge mussten händisch nacherfasst werden und konnten deshalb nur eingeschränkt, beziehungsweise mit einem erheblichen Zeitaufwand, überprüft werden.

Teilweise schlampige Datenvernichtung in Corona-Testzentren

Missstände habe es im vorigen Jahr auch wieder bei Corona-Testzentren gegeben. Personenbezogene Daten seien "schlampig vernichtet" worden. Die Datenschutzbehörde verhängte in vier Fällen Bußgelder, weil zum Beispiel Papiere einfach in Müllsäcken vor die Tür gestellt wurden.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 28.03.2023 | 09:00 Uhr

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