Ein Angeklagter verbirgt vor dem Oberlandesgericht Hamburg sein Gesicht. Er ist wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischen Staat (IS) angeklagt. © NDR Foto: Elke Spanner

Als Kind nach Syrien: "IS"-Rückkehrer in Hamburg vor Gericht

Stand: 27.02.2023 14:34 Uhr

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht muss sich seit Montag ein 21-jähriger Mann wegen einer Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung "Islamischer Staat" (IS) verantworten.

Der Angeklagte soll laut Anklage 2013 mit seiner Mutter nach Syrien gereist sein, wo sich die Frau ebenso wie der Stiefvater dem "IS" angeschlossen hatte. Der damals Elfjährige soll von der Terrororganisation ausgebildet worden sein und sich ebenfalls angeschlossen haben.

Jugendliche mit dem Tod bedroht?

Von 2016 bis 2017 soll er an Kampfhandlungen beteiligt gewesen und mehrfach verwundet worden sein. Bei dem Versuch, in die Türkei zu gelangen, wurden Mutter und Sohn 2017 von kurdischen Kräften festgenommen. Im Oktober 2019 wurde der Angeklagte in ein Camp zur Deradikalisierung verlegt. Hier soll er weiter die Ideologie des "IS" vertreten und andere Jugendliche aufgewiegelt, attackiert oder mit dem Tod bedroht haben. Bei einer Rückholaktion nach Deutschland wurde der Angeklagte im vergangenen Oktober festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Ein Angeklagter verbirgt vor dem Oberlandesgericht Hamburg sein Gesicht. Er ist wegen Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischen Staat (IS) angeklagt. © NDR Foto: Elke Spanner
AUDIO: Prozess gegen "IS"-Rückkehrer gestartet (1 Min)

Anwältin: Angeklagter selbst ein Opfer

Seine Anwältin sagte am Montag, der 21-Jährige sei in erster Linie ein Opfer der Umstände. Er habe damals als Kind geglaubt, mit seiner Mutter in den Urlaub zu fahren. Dann sei er in einem schrecklichen Krieg gelandet. Dafür dürfe man ihn nicht bestrafen.

Öffentlichkeit bis zum Urteil ausgeschlossen

Der Angeklagte kündigte an, aussagen zu wollen. Die Verteidigerin beantragte, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Dem stimmte die Richterin zu. Somit wird nur das Urteil öffentlich verkündet. Für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 27.02.2023 | 13:00 Uhr

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