Stand: 25.06.2019 05:29 Uhr

Das macht ein Denkmal zum Denkmal

von Silke Lahmann-Lammert
Das alte Pumphaus und ein Wasserausgleichsturm in Rothenburgsort. © Hamburg Wasser
In Rothenburgsort wurde Ende der 1840er-Jahre das erste Hamburger Pumpenhaus errichtet.

Wir öffnen einen Hebel und aus dem Rohr darunter sprudelt klares, sauberes Wasser. Was heute selbstverständlich erscheint, war für die Menschen Mitte des 19. Jahrhunderts ein kleines Wunder. Damals führte Hamburg als erste Stadt in Deutschland eine moderne Wasserversorgung ein. Die Pläne dafür lieferte William Lindley, ein englischer Ingenieur, der sein Know-how aus London mitbrachte. In Hamburger Stadtteil Rothenburgsort ließ er Ende der 1840er-Jahre in der Nähe der Elbe das erste Pumpenhaus errichten.

Erstes Hamburger Pumpenhaus unter Denkmalschutz

Seit Kurzem steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Früher beherbergte der Bau zwei Dampfmaschinen, mit denen die Pumpen betrieben wurden. Die Apparate sind längst verschwunden. Der Bau auf dem Werksgelände der Wasserwerke wird mittlerweile für Veranstaltungen genutzt. Von außen jedoch sieht das Backsteingebäude mit seinen Verzierungen und Rundbogenfenstern fast genauso aus wie im 19. Jahrhundert.

Vier Kriterien für Denkmalschutz

Andreas Kellner, Chef des Hamburger Denkmalschutzamtes, betrachtet den Bau. Auf die Liste der Hamburger Denkmäler gehört er für Kellner vor allem wegen seiner historischen Bedeutung: Zum einen erinnert das Pumpenhaus an Lindleys Pionierleistung, zum anderen markiert es den Wendepunkt der mittelalterlichen Hansestadt zur modernen Metropole. Grundsätzlich gebe es vier Kriterien, die ein Bauwerk denkmalwürdig machten: "Geschichtliche, insbesondere baugeschichtliche oder künstlerische Qualität, wissenschaftliche Bedeutung oder Bedeutung fürs Stadtbild."

Die Entscheidung, ob genügend Originalsubstanz vorhanden ist, um ein Objekt unter Schutz zu stellen, treffen nach intensiver Prüfung die Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes. "Das macht sicher keine Einzelperson, sondern es gilt immer das Vier-bis-sechs-Augen-Prinzip und am Ende braucht es auch noch mal meine Bestätigung, sonst gibt es keine Eintragung", erklärt Kellner.

Denkmalgeschützt heißt nicht unantastbar

Nicht alle Eigentümer reagieren begeistert, wenn ihr Haus gelistet wird, denn fortan müssen alle baulichen Veränderungen vom Denkmalschutzamt genehmigt werden. "Das heißt nicht, dass keine Veränderungen möglich sind. Wir sind ja nun auch wirklich in der Realität unterwegs und wissen, dass Denkmäler auch immer wieder einer baulichen Anpassung bedürfen", sagt der Chef des Denkmalschutzamtes. "Wir versuchen aber dafür zu sorgen, dass die sich eben in einer Weise abspielt, dass das, was dieses Gebäude an Geschichte zu erzählen hat, auch weiterhin lesbar bleibt." Im Übrigen könnten steuerliche Erleichterungen und Zuschüsse bei der Sanierung den Besitz eines Denkmals durchaus attraktiv machen.

Knapp 12.000 Denkmäler in Hamburg

Von gut 12.000 geschützten Objekten in Hamburg handele es sich bei 10.000 um Gebäude. Der Rest seien unter anderem Grün- und Wasserflächen oder historische Schiffe. Auf dem Gelände des Hamburger Wasserversorgers in Rothenburgsort gibt es ein ganzes Ensemble von Denkmälern: Darunter ein weithin sichtbarer Backsteinturm aus der Ära William Lindleys und ein E-Pumpwerk aus der Nachkriegszeit. Solche technischen Bauten waren vor 20 Jahren noch kein Thema für den Denkmalschutz. Aber die Maßstäbe wandeln sich: "Inzwischen ist es selbstverständlich, dass eine historische Brücke, nehmen wir unsere Freihafen Elbbrücken, natürlich zum Gesicht der Stadt und ihrer Geschichte gehören", sagt Kellner. "Das sind historisch bedeutende Objekte und die sind dann natürlich auch geschützt."

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Zeitgeschichte | 24.06.2019 | 09:55 Uhr

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