Stand: 03.05.2024 12:00 Uhr

Externer Vertrauensanwalt und Ombudsperson

Rechtsanwalt Dr. Eckart Gottschalk ist externer Vertrauensanwalt und Ombudsperson des NDR. © Anja Burmeister-Timpe
Rechtsanwalt Dr. Eckart Gottschalk ist externer Vertrauensanwalt und Ombudsperson des NDR.

Der NDR hat Rechtsanwalt Dr. Eckart Gottschalk aus Hamburg als externen Vertrauensanwalt benannt, an den sich sowohl NDR Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Dritte (z. B. Rezipienten, Geschäftspartner, Lieferanten) wenden können, um Hinweise auf möglicherweise vorliegende Korruption oder Compliance-Verstöße zu geben. Herr Dr. Gottschalk fungiert als Ombudsperson des NDR nach § 31 b Medienstaatsvertrag, als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie als NDR-Ansprechpartner bei Vorwürfen zu Sexismus am Arbeitsplatz und als Ansprechpartner für Produktionsbeteiligte zu Vorwürfen über die Nichteinhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten bei dokumentarischen Auftragsproduktionen.

Der Anwalt kann Anzeigenden Anonymität auch gegenüber dem NDR zusichern. Auch wer Sorge hat, sich selbst zu belasten und sich deshalb anonym melden möchte, kann den Weg über den NDR Vertrauensanwalt wählen.

Herr Dr. Gottschalk berichtet dem NDR regelmäßig über seine Arbeit und leitet vertraulich erhaltene Informationen in geeigneter Weise - und bei entsprechender Zusicherung nur anonymisiert - zur weiteren Ermittlung an die*den Compliance- und Antikorruptions-Beauftragte*n weiter.

Der Vertrauensanwalt ist über die externe Telefon-Hotline (040) 37 51 92 21 für Mitarbeiter*innen des NDR sowie Dritte erreichbar, die Hinweise zu möglichen Fällen von Korruption oder Compliance-Verstößen im Zusammenhang mit dem NDR geben wollen. Dr. Eckart Gottschalk bindet in seine Tätigkeit als Vertrauensanwalt drei Anwaltskollegen ein.