Musikförderung des NDR in Niedersachsen
Herzlich willkommen bei der Musikförderung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Projektförderung und die Anträge in digitaler Form.
Ob Musikfestivals, Orchester, Ensembles, Wettbewerbe, Chöre oder der musikalische Nachwuchs: Mit den Mitteln der Musikförderung sollen Projekte unterstützt werden, die für die musikalische Vielfalt in Niedersachsen stehen.
Neue Mittel für die niedersächsische Musikszene
Der NDR verwendet einen Teil seiner Rundfunkgebühr im Einvernehmen mit dem Land gezielt für die Musikförderung in Niedersachsen. Auf Grundlage des entsprechenden Gesetzes (§ 50 Niedersächsisches Mediengesetz) stehen damit jährlich rund 700.000 Euro ausschließlich für Förderzwecke zur Verfügung. Organisiert und betreut wird die "Musikförderung in Niedersachsen" durch eine Geschäftsstelle, die als rechtlich nicht selbstständige Einrichtung im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen in Hannover ihren Sitz hat.
Förderungsschwerpunkte
Die unterstützten Projekte sollen dazu beitragen, das Bild Niedersachsens als Kulturland national und international zu fördern und die Vernetzung des musikalischen Lebens zu intensivieren. Die Projekte sollten einen deutlichen Bezug zu Niedersachsen haben. Sei es, dass sie in Niedersachsen stattfinden, von Musizierenden aus Niedersachsen auf die Bühne gebracht werden oder landesspezifische Themen in den Mittelpunkt stellen. Bevorzugt werden dabei Projekte, die mehrere Förderschwerpunkte miteinander verbinden.
Hinweise zur Antragsstellung
Die Anträge werden ab 1. Mai 2024 online an die Geschäftsstelle des NDR Landesfunkhauses Niedersachsen (musikfoerderung@ndr.de) übermittelt. Allgemeine Grundsätze der Förderung sowie Informationen zum Antrags- und Zuwendungsverfahren liefern die Richtlinien für die Musikförderung nach dem Niedersächsischen Mediengesetz und ein Merkblatt zum Antragsverfahren, die von dieser Seite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle abgerufen werden können. Antragsteller werden auf Wunsch von der Geschäftsführung "Musikförderung in Niedersachsen" beraten.
Über die Förderung entscheidet eine vierköpfige Vergabejury, die aus jeweils zwei Vertretern des Landes Niedersachsen und zwei Vertretern des Norddeutschen Rundfunks besteht.