NDR Rundfunkrat befasst sich mit Kritik an Depublikation
Der Rundfunkrat des NDR hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 24. September, mit der wachsenden Zahl von Protestmails gegen die Depublikation von Inhalten der Online-Angebote von tagesschau.de und ndr.de befasst. Eine Vielzahl von Nutzern der Online-Angebote des NDR reagiere mit Unverständnis auf die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesetzlich vorgeschriebene Depublikation von Videos, Audios und Texten, sagte die Vorsitzende des NDR Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock: "Es ist den Gebührenzahlern kaum zu vermitteln, warum Inhalte, die mit Gebührengeldern online gestellt wurden, nun mit Gebührengeldern wieder offline gestellt werden." Dies gelte insbesondere für Inhalte von zeitgeschichtlichem oder politischem Interesse: "In einer modernen Wissensgesellschaft ist nur schwer vermittelbar, dass interessante Online-Inhalte aufgrund eines medienpolitisch motivierten Verweildauerkonzeptes nicht mehr recherchierbar sind."
Der Rundfunkrat des NDR werde die Diskussionen in der Netzgemeinde aufmerksam verfolgen, kündigte die Vorsitzende des Rundfunkrates an: "Wir respektieren selbstverständlich die mit dem Drei-Stufen-Test verbundenen gesetzlichen Vorschriften. Dennoch sollte man in den nächsten Jahren überprüfen, welche Regelungen sich bewährt haben und wo nachgebessert werden muss." Die in den Verweildauerkonzepten vorgesehene Depublizierung von Inhalten aus dem Bestand der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote sei keine Vorgabe der EU-Kommission gewesen, sondern Ergebnis des Rundfunkstaatsvertrages, betonte Gräfin Kerssenbrock.
27. September 2010
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