Stand: 23.08.2012 06:00 Uhr

Prominenter Spion Assads genießt unbehelligt Asyl in Mainz - Bundesanwaltschaft hatte 2002 Anklage nach Regierungsintervention zurückgezogen

Der vom Generalbundesanwalt 2002 als Spion des syrischen Diktators Assad eingestufte Ahmad al-Y. lebt nach Recherchen des ARD-Politikmagazins "Panorama" als anerkannter Asylbewerber in Mainz. Durch die Spitzeltätigkeit von al-Y. sollen in Deutschland lebende syrische Regimegegner bei Reisen in die Heimat festgenommen und gefoltert worden sein.

Deshalb hatte der Generalbundesanwalt bereits im Jahr 2002 in einem spektakulären Verfahren Anklage gegen al-Y. und den syrischen Botschaftsmitarbeiter Ahmad I. erhoben. Am 22.7.2002 - dem Tag vor Beginn der Hauptverhandlung am Oberlandesgericht Koblenz - zog er die Anklage auf Intervention der Bundesregierung zurück. Der damalige Vorsitzende Richter Hartmut von Tzschoppe bezeichnet die Beweislage gegen die beiden Angeklagten in "Panorama" als "eindeutig". Eine Verurteilung wäre "wahrscheinlich" gewesen.

Der Generalbundesanwalt stellte das Verfahren damals nach § 153d der Strafprozessordnung ein. Auf die Anfrage von "Panorama" zur Intervention der Bundesregierung erklärt die Behörde jetzt, "unter Hinweis auf die geopolitische Lage bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurde der Bundesanwaltschaft vor Beginn der Hauptverhandlung mitgeteilt, dass einer weiteren Verfolgung der seinerzeit Angeklagten überwiegende Interessen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. (...) Einzelheiten über die Hintergründe waren der Bundesanwaltschaft nicht mitgeteilt worden."

Die Intervention kam vom Bundesjustizministerium. Der dort damals zuständige Staatssekretär Hansjörg Geiger wurde später in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages vernommen. Im Abschlussbericht des Ausschusses vom 18.6.2009 heißt es dazu: "Auf Vorhalt hat der Zeuge Dr. Geiger erklärt, es könne sehr wohl sein, dass ihn der Chef des Bundeskanzleramtes angerufen und gesagt habe, dass aus Sicht der Bundesregierung Sicherheitsbelange absoluten Vorrang haben". Der damalige Kanzleramtschef war Frank-Walter Steinmeier, heute SPD-Fraktionsvorsitzender. Auf Anfrage von "Panorama" wollte er sich zu diesem Vorgang nicht äußern.

Ahmad al-Y genießt seit 2007 Asyl in Deutschland. Er kann wegen seiner Agententätigkeit nicht erneut verfolgt werden wegen des rechtsstaatlichen Verbotes, zweimal in derselben Sache angeklagt zu werden. In "Panorama" beteuert er seine Unschuld.

"Panorama": Donnerstag, 23. August, 21.45 Uhr, Das Erste

Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter www.Panorama.de.

23. August 2012 / IB

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