Brutales Foul im Fußball: Täter muss Schadensersatz zahlen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat ein bemerkenswertes Urteil getroffen: Ein Fußballer, der seinen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorsätzlich brutal foult, muss für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen haften.
Der Kläger war bei einem Kreisklassenspiel im Mai 2017 bereits in der achten Spielminute in Höhe des Mittelkreises gefoult worden und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Der Schiedsrichter ahndete die Aktion mit der Roten Karte.
"Brutales Spiel" liegt vor, wenn ein Spieler übertrieben hart vorgeht und die Sicherheit eines Gegners gefährdet. Ein solcher Spieler muss des Feldes verwiesen werden. Regel 12 des DFB
Schwere Verletzung billigend in Kauf genommen
Das OLG führte in der Begründung aus, dass nicht jeder Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung führt. Entscheidend sei der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens. Der Beklagte habe die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen. "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein 'brutales Spiel' im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern", heißt es in einer OLG-Mitteilung vom Dienstag.
Die Klage war zunächst vom Landgericht abgewiesen worden. Nach einer erfolgreichen Berufung wurde ihr nun in vollem Umfang stattgegeben.
