Rostock-Einspruch wird am 14. April verhandelt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird den Einspruch des Fußball-Zweitligisten Hansa Rostock gegen ein vorangegangenes Einzelrichterurteil am 14. April verhandeln. Ursprünglich war die mündliche Verhandlung für den 24. Februar angesetzt gewesen. Auf Antrag von Hansa wurde sie kurzfristig verschoben und nun neu terminiert. Rostock war wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt worden. Grund waren Vorkommnisse beim Zweitliga-Spiel am 21. August vergangenen Jahres gegen den FC St. Pauli. Dort hatten Hansa-Fans diskriminierende und menschenverachtende Banner gezeigt und Pyrotechnik gezündet. | 16.03.2023 13:38
