Ein Blumengesteck auf einem Holzsarg © Mary Stark / fotolia Foto: Mary Stark

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Stand: 18.11.2022 13:58 Uhr

Nach dem Tod eines Menschen trifft die Hinterbliebenen zunächst eine tiefe Trauer. Angehörige müssen aber viele Entscheidungen treffen. Wer muss informiert werden? Wie wird die Beerdigung organisiert?

In Deutschland sterben jährlich etwas mehr als 900.000 Menschen. Eine hohe Zahl, doch statistisch gesehen hat man im eigenen Umfeld selten mit dem Tod zu tun, nämlich nur etwa alle 18 Jahre. Dennoch ist es ratsam, sich auch vor einem Todesfall mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn wer sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern muss, wird meist mit überraschend vielen Fragen konfrontiert.

Direkt nach dem Tod: Arzt oder Ärztin verständigen

Sterben Angehörige zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden, um die Leichenschau durchführen zu können. Danach wird der Totenschein ausgestellt. Dieser ermöglicht es dem Bestattungsunternehmen, die weiteren Schritte zu unternehmen. Das Bestattungsunternehmen kann parallel oder direkt nach der Totenschau informiert werden. Wichtig: Gibt es einen Vorvertrag mit einem bestimmten Unternehmen? Lebt ein Mensch zum Zeitpunkt seines Todes im Seniorenwohnheim oder befindet sich im Krankenhaus, kümmert sich das Personal um die ersten Schritte.

Die Aeternitas Verbraucherinitiative Bestattungskultur rät außerdem Folgendes zu tun:

  • Mögliche Verfügungen des Verstorbenen zusammenstellen (Organspende, Willenserklärung zur Bestattung, Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen).
  • Nahe Angehörige benachrichtigen und die weitere Vorgehensweise absprechen.
  • Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen: Personalausweis/Reisepass, Stammbuch (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners), Krankenversichertenkarte, Rentennummer, Dokumente über eventuell vorhandene Grabstelle
  • Mit dem Bestattungsunternehmen den Auftrag besprechen und klären, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten.
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren.

Wie lange dürfen Tote zu Hause bleiben?

Nach den verschiedenen Länder-Bestattungsgesetzen bleiben der Familie in der Regel 36 Stunden Zeit, um ein Unternehmen mit dem Transport des oder der Toten in eine Leichenhalle zu beauftragen (Ausnahmen: in Brandenburg und Sachsen 24, in Thüringen 48 Stunden).

Todesfall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde beantragen

Für die Regelung der anstehenden Formalitäten sind zwei Dokumente wichtig: die Sterbeurkunde und der Erbschein. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus. Da später in einigen Fällen Original-Dokumente gebraucht werden, zum Beispiel bei Vertragskündigungen, sollten gleich mehrere Ausführungen in Auftrag gegeben werden. Die Gebühren sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich.

Der Todesfall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag gemeldet werden. Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Personalausweis des Toten sowie des Anzeigenden
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • bei Witwern: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil

Erbschein beim Amtsgericht beantragen

Oft hinterlassen Verstorbene ein sogenanntes privatschriftliches, also nicht beim Notar hinterlegtes Testament. Wer es besitzt, muss es unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abliefern. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Wer ein Testament nicht abliefert, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar.

Im Falle einer Erbschaft dient der Erbschein dazu, sich gegenüber Dritten zweifelsfrei als Erbe zu legitimieren. Er ermöglicht zum Beispiel den Zugang zu den Konten des Verstorbenen oder die Überschreibung einer Immobilie auf den eigenen Namen. Beantragt wird das Schriftstück ebenfalls beim Nachlassgericht. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Höhe des anfallenden Erbes. Eventuell kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen. Das spart eine Menge Kosten.

Lebens- und Unfallversicherung fristgerecht informieren

Hat der Verstorbene eine Lebens- oder Unfallversicherung, ist schnelles Handeln gefragt. Die Hinterbliebenen müssen den Tod innerhalb einer bestimmten Frist melden, sonst erlischt der Anspruch auf Leistungen. Die Fristen stehen in den Vertragsbedingungen. Sie sind oft sehr kurz, zum Beispiel 24 oder 72 Stunden nach dem Tod. Am besten den Todesfall zunächst telefonisch melden und zur Sicherheit auch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nur so lässt sich beweisen, dass die Meldung den Versicherer erreicht hat.

Verträge und Mitgliedschaften kündigen

Nach dem Tod eines Angehörigen muss dessen Zahlungsverkehr gestoppt und verschiedene Verträge gekündigt werden. Dazu zählen:

  • Mietverträge
  • Versicherungen
  • Mitgliedschaften in Vereinen
  • Abonnements von Zeitungen oder Zeitschriften
Verschiedene Unternehmen wie Versicherungen, Stromversorger, Telefonanbieter müssen schriftlich über den Tod ihres Kunden unterrichtet werden, um die jeweiligen Verträge zu kündigen. Dafür ist in einigen Fällen eine Kopie, manchmal aber auch eine Original-Sterbeurkunde erforderlich. Hilfreich für die Kündigung von Daueraufträgen ist ein Blick auf die Kontoauszüge des Verstorbenen.

Mietvertrag: Nachfolge regeln oder kündigen

Hat der Verstorbene zur Miete gewohnt, ist die Rechtsnachfolge so geregelt:

  • Ehegatten, Lebenspartner oder Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen gemeinsam zur Miete gewohnt haben, werden automatisch neuer Mieter. Sie haben jedoch das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes zu kündigen.
  • Haben auch andere Personen den Mietvertrag unterschrieben, bleiben diese Mieter. Sie können allerdings innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes kündigen.
  • Gibt es keine Personen, die das Mietverhältnis antreten, sind die Erben an der Reihe. In diesem Fall haben sowohl die Erben als auch der Vermieter das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes zu kündigen.

Generell gilt auch beim außerordentlichen Kündigungsrecht die gesetzliche Frist von drei Monaten, in der die Miete weiterhin bezahlt werden muss.

Rente für "Sterbevierteljahr" beantragen

Während der sogenannten Sterbeübergangszeit - im Volksmund auch "Sterbevierteljahr" genannt - bekommen Witwen beziehungsweise Witwer eine Übergangsrente. Sie wird bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat gezahlt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Die Rente entspricht der Altersrente des Verstorbenen. Ein Vorschuss wird gewährt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tode des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Post beantragt wird.

Zu Lebzeiten über Wünsche für Bestattung sprechen

Da sich fast jeder einmal um eine Beerdigung oder Urnenbeisetzung kümmern muss, ist es sinnvoll und hilfreich, sich im Vorwege mit den Aufgaben zu beschäftigen. Behutsam zur Sprache gebracht, kann man auch mit den Eltern über das Thema reden und sie nach ihren Wünschen fragen. Dabei hilft es, auch über die eigenen Vorstellungen zu sprechen. Angehörige und Freunde sollten über den Todesfall informiert werden. Eine Benachrichtigungsliste, die der Verstorbene selbst noch vor seinem Tod zusammengestellt hat, ist dabei eine große Hilfe.

Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? Welche Art von Urnengrab: In einem anonymen Hain auf dem Friedhof, in einem Friedwald, in einer Urnenwand oder auf See? Wie soll die Trauerfeier organisiert sein? Bis zum endgültigen Abschied ist eine Menge zu entscheiden. Persönliche Wünsche, die zu Lebzeiten aufgeschrieben oder benannt wurden, können dabei sehr hilfreich sein.

Was passiert mit Social-Media-Accounts nach dem Tod?

Auch um den "digitalen Nachlass" sollten sich die Hinterbliebenen kümmern. Das betrifft zum Beispiel Social-Media-Accounts von Facebook, Instagram oder Twitter. Denn die Profile mit den persönlichen Daten und allen Fotos sowie Videos bestehen dort erst einmal fort.

Wenn die Zugangsdaten nicht bekannt sind, mit deren Hilfe sich ein digitales Profil einfach selbst löschen lassen könnte, ist auch hier ein Brief oder eine E-Mail samt einer Kopie der Sterbeurkunde der richtige Weg. Die Abwicklung von Todesfällen wird äußerst unterschiedlich gehandhabt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät dazu, sich auch hier bereits zu Lebzeiten Gedanken zu machen. Im besten Fall benennt man eine Person, die sich um den digitalen Nachlass kümmert und im Falles des Todes auf die wichtigsten Zugangsdaten Zugriff hat.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Story | 21.11.2022 | 22:00 Uhr

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