Reisen in Corona-Zeiten: Buchung und Stornierung
Reisen ins Ausland sind trotz Corona-Pandemie längst wieder möglich, zum Teil aber noch mit Auflagen verbunden. So müssen Urlauber in einigen Ländern vor der Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen Test vorlegen oder ein Online-Formular ausfüllen. Die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für die Rückreise nach Deutschland ist bis Ende September ausgesetzt. Worauf müssen Kunden achten, die eine gebuchte Reise stornieren wollen?
Was gilt bei Buchungen im Inland?
Touristische Übernachtungen sind erlaubt, die 3G-Regel ist in allen Ländern entfallen. Betreiber können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und etwa eine Maskenpflicht vorschreiben. Wer trotz Buchung nicht anreisen möchte, für den gelten die vereinbarten Stornobedingungen.
Wann können Verbraucher Auslandsreisen kostenlos stornieren?
Die Frage, wann und unter welchen Bedingungen Reisen kostenfrei storniert werden können, ist nicht abschließend geklärt und beschäftigt weiterhin die Gerichte. Insofern muss im Einzelfall entschieden werden. Für die kostenlose Stornierung einer Pauschalreise - nicht einer individuell gebuchten und selbst zusammengestellten Reise - müssen "außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände" vorliegen. Als wichtiges Indiz hierfür galten bislang die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Ob das nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie noch gilt, ist fraglich. Mittlerweile bewerten einzelne Amtsgerichte wie auch Experten für Reiserecht eine coronabedingte Reisewarnung nicht mehr uneingeschränkt als Grund für eine kostenfreie Stornierung. Verbraucher konnten bisher auch kostenfrei von einer Buchung zurücktreten, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt war, etwa wenn nachträglich schwere Einschränkungen im Reiseland eingeführt wurden. Wer unter solchen Umständen nicht verreisen möchte, sollte den Reiseveranstalter kontaktieren und nach einer Lösung fragen.
Was sollten Verbraucher bei Reisebuchungen beachten?
Wer einen Urlaub buchen möchte, sollte die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Stornierungsmöglichkeiten genau studieren. Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile sogenannte Flex-Tarife an, die den Buchenden ermöglichen, bis 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn kostenlos zu stornieren. Je nach Veranstalter gibt es weitere kostenlose oder sehr günstige Rücktritts- oder Umbuchungsmöglichkeiten bis wenige Wochen vor Beginn der Reise. Kunden sollten die konkreten Bedingungen allerdings genau prüfen und auch das Kleingedruckte studieren, so die Verbraucherzentralen.
Reise abgesagt: Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?
Wurde eine Pauschalreise vom Veranstalter abgesagt, muss dieser das Geld unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten oder dem Kunden einen Gutschein in gleicher Höhe anbieten. Kunden müssen den Gutschein nicht annehmen, sondern können darauf bestehen, Geld zu bekommen. Falls der Veranstalter zögert, das Geld zurückzuzahlen, sollte der Kunde die Zahlung anmahnen und selbst eine Frist setzen. Hierfür bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen Musterbriefe an, mit denen Kunden ihr Geld zurückfordern können.
Was gilt bei Reise-Gutscheinen?
Pauschaltouristen, die zu Beginn der Pandemie einen Reise-Gutschein angenommen und noch nicht eingelöst haben, können sich seit 1. Januar 2022 das Geld auszahlen lassen. Die Veranstalter sind dazu verpflichtet, das Geld innerhalb von 14 Tagen auszuzahlen. Einige Unternehmen bieten ihren Kunden an, die Gutscheine zu verlängern. Verbraucherschützer raten ab, sich darauf einzulassen, da diese Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Veranstalters nicht mehr vom Bund abgesichert seien.
Was gilt für Individualreisende?
Bei Individualreisen sollten Verbraucher bereits vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter der Unterkunft eine klare Vereinbarung für den Stornierungsfall treffen. Hier ist das persönliche Verhandlungsgeschick gefragt. Bei ausgefallenen Flügen bekommen Kunden ihr Geld zurück oder können einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen. Findet der Flug statt, haben Kunden kein generelles Recht auf Umbuchung oder kostenloses Storno. Reisende sollten sich zudem gründlich über die derzeit geltenden Einreisebestimmungen informieren.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Eine Rücktrittsversicherung springt ein, wenn die Versicherten selbst krank geworden sind oder einen Unfall hatten. Sie springt nicht ein, wenn diese lediglich befürchten, sich mit einer Krankheit zu infizieren. Zudem schließen einige Versicherungen bestimmte Erkrankungen in ihren Geschäftsbedingungen aus. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und zu prüfen, ob die Versicherung auch bei einer Quarantäne oder im Fall einer Corona-Erkrankung greift. Mittlerweile bieten einige Anbieter eine zusätzliche Absicherung für den Pandemie-Fall an.
Wo können sich Verbraucher beraten lassen?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet eine bis zu 15-minütige kostenlose Telefonberatung zum Thema Reiserecht an: (0511) 911 96-96), eine Website der Verbraucherzentrale bietet zudem einen Überblick über ihre Beratungsangebote in den einzelnen Bundesländern.