Stand: 21.02.2020 04:53 Uhr

Was Sie über die Patientenverfügung wissen sollten

Prof. Dr. Jan Roesner, Chefarzt für Intensivmedizin am Klinikum Südstadt Rostock (l.) und Sven Klinger, Rechtanwalt für Erbrecht (r.) © Klinikum Südstadt Rostock/Sven Klinger
Prof. Dr. Jan Roesner, vom Südstadt-Klinikum Rostock (l.) und Sven Klinger, Anwalt für Erbrecht (r.) haben Ihre Fragen zur Patientenverfügung beantwortet.

Jeder hofft, gesund alt zu werden und ohne Leiden aus dem Leben zu gehen. Was aber, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung dazwischenkommt? In einer Patientenverfügung wird festgelegt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn sich der Betroffene nicht mehr äußern kann - wenn er im Koma liegt oder nach einem Schlaganfall einen Hirnschaden erlitten hat.

Experten haben Ihre Fragen beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht? Welche Form muss diese Verfügung haben? Muss sie jährlich aktualisiert werden? Können sich Ärzte und Pfleger über eine Patientenverfügung hinwegsetzen?

Diese und viele weitere Fragen haben unsere Experten beim Servicetag von NDR 1 Radio MV beantwortet. Zu Gast im Landesfunkhaus Schwerin waren Prof. Dr. Jan Roesner, Chefarzt der Klinik für Intensivmedizin am Klinikum Südstadt Rostock. Die rechtlichen Aspekte hat Sven Klinger beleuchtet. Der Schweriner Rechtsanwalt hat sich auf das Gebiet der Vorsorge spezialisiert.

In der Praxis oft problematisch

Diese Patientenverfügung richtet sich an die Ärzte und das Behandlungsteam. Sie nimmt der Familie die Last, in emotionalen und schwierigen Momenten für den Betroffenen zu entscheiden. Im Alltag aber kommt es allerdings oft zu Problemen, wenn die Wünsche zu ungenau und unkonkret beschrieben sind. Es reicht nicht, die Vorgabe zu formulieren, "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen" oder "Ich möchte in Würde sterben". Viele gehen fälschlicherweise zudem davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch bevollmächtigt sind, im Falle des Falls im Sinne des Betroffenen zu entscheiden. Das ist jedoch nicht automatisch der Fall.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Die Frühaufsteher | 20.02.2020 | 09:00 Uhr

Beratung von Senioren im Pflegeheim © Fotolia.com Foto: Robert Kneschke

Für den Ernstfall richtig vorsorgen

Was passiert, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann? Die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung oder das Testament schaffen Sicherheit - auch für die Angehörigen. mehr

Vorsorgevollmacht, Brille und Stift liegen auf einem Tisch. © Fotolia.com Foto: Jürgen Hüls

Mit einer Vorsorgevollmacht für den Ernstfall vorsorgen

Plötzlich nicht mehr handlungsfähig: Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer stellvertretend handeln und entscheiden darf. mehr

Patientenverfügung, Brille und Stift liegen auf einem Tisch. © Fotolia.com Foto: Jürgen Hüls

Tipps für eine wirksame Patientenverfügung

Was dürfen Ärzte tun, wenn der Patient nicht selbst entscheiden kann? Mit einer wirksamen Patientenverfügung lässt sich vorsorgen. mehr

Mehr Verbrauchertipps

Solarmodule eines Balkonkraftwerke an einem Mehrfamilienhaus. © picture alliance / imageBROKER Foto: Robert Poorten

Balkonkraftwerk: Was kostet es und lohnt sich die Mini-Solaranlage?

Der Betrieb von Balkonkraftwerken wird mit dem Solarpaket I einfacher. Einige Länder und Kommunen gewähren zudem Zuschüsse. mehr