Eine Frau fotografiert einen Schaden an einem Mietwagen. © picture alliance / dpa-tmn Foto: Christin Klose

Mietwagen: Wer muss bei Schäden zahlen?

Stand: 06.07.2022 10:45 Uhr

Viele Autovermieter werben mit günstigen Mietpreisen für ihre Wagen. Doch immer wieder kommt es vor, dass Kunden bei der Rückgabe des Autos kräftig zur Kasse gebeten wurden - etwa für angebliche Schäden.

Für einen Mietwagenvertrag gilt: Treffen Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durch, auch wenn Sie den Vertrag im Internet abschließen. Wer einen Wagen direkt im Urlaubsland mietet, sollte sich die Vertragsbedingungen nicht nur in der Landessprache aushändigen lassen - am besten auch auf Englisch, falls möglich auch auf Deutsch. Wichtig: Wenn Sie eine Kaution zahlen müssen, lassen Sie sich eine Quittung geben!

Tipps für die Übernahme

Eine Frau hält einen Autoschlüssel und ein Miniauto in den Händen. © Fotolia.com Foto: Picture-Factory
Bei der Automiete gibt es einiges zu beachten, sonst kann es teuer werden.

Bevor Sie mit dem Mietwagen losfahren: Schauen Sie sich das Auto genau an, am besten zusammen mit einem Mitarbeiter der Mietwagenfirma. Fotografieren Sie offensichtliche Schäden, zum Beispiel mit einer Handy-Kamera. Lassen Sie sich die vorhandenen und eventuell neu festgestellten Schäden vom Vermieter schriftlich bestätigen. Prüfen Sie, ob der Mietwagen funktionsfähig und voll ausgestattet ist. Zur Ausstattung gehören unter anderem Ersatzreifen, Werkzeug, Verbandskasten und Warndreieck. Kontrollieren Sie, ob das Auto tatsächlich vollgetankt ist.

Tipps für die Rückgabe

Keine gute Idee: bei der Rückgabe das Auto einfach abstellen und den Schlüssel in den Briefkasten werfen. Am besten geben Sie den Wagen nur innerhalb der Öffnungszeiten zurück. Schauen Sie sich das Auto zusammen mit einem Mitarbeiter der Mietwagenfirma an. Dokumentieren Sie neue Schäden in einem Übergabeprotokoll. Wichtig: Lassen Sie sich eine Kopie mitgeben! Vergessen Sie nicht, eine bei Mietbeginn gezahlte Kaution zurückzufordern.

Typische Fallen bei Mietwagen

  • Tank-Klausel: In einigen Verträgen gibt es eine "Full-to-empty-Klausel". Das bedeutet: Der Kunde übernimmt den Wagen vollgetankt und gibt ihn mit leerem Tank wieder ab. Der Haken: Einige Autovermieter verlangen zusätzlich zum Benzinpreis hohe Servicepauschalen für das Volltanken.

  • Versicherungen: Die Vollkaskoversicherung deckt nur Schäden am eigenen Auto ab. Oft verlangen Anbieter eine hohe Selbstbeteiligung. Zusätzlich sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen: In Deutschland deckt sie mindestens 7,5 Millionen für Personenschäden und gut eine Million für Sachschäden ab. Achten Sie im Ausland darauf, dass die Deckungssumme etwa so hoch ist wie in Deutschland und dass Sie eine möglichst geringe Selbstbeteiligung haben.

  • Mallorca-Police: Einige Autovermieter werben mit einer sogenannten Mallorca-Police. Sie soll einen erweiterten Haftpflichtschutz für Mietwagen im Ausland bieten. Allerdings gilt sie nur innerhalb der EU. Beliebte Reiseziele wie die türkische Riviera sind nicht abgedeckt. Prüfen Sie schon zu Hause, ob in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung die Mallorca-Police bereits enthalten ist.

  • Ausstattung und Service: Einige Anbieter verlangen zusätzlich Geld für einen Kindersitz, das Zulassen eines zweiten Fahrers oder die Rückgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten. Oft ist nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern im Mietpreis enthalten - zusätzliche Kilometer kosten extra. Auch wenn der Wagen nicht am Abholort zurückgegeben wird, fallen oft Gebühren an.

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Markt | 25.05.2020 | 20:15 Uhr

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