Laub fegen: Wer muss die Blätter auf Gehwegen beseitigen?

Stand: 20.10.2023 10:15 Uhr

Auf Gehwegen kann nasses Laub gefährlich werden. Grundstückseigentümer müssen die Blätter entfernen oder es ihren Mietern übertragen. Wer Laub nicht im Garten nutzt, kann es zu Sammelstellen bringen.

So schön es auch aussieht, wenn jetzt im Herbst bunte Blätter von den Bäumen fallen: Auf dem Boden werden sie bei Nässe zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Feuchtes Laub bildet eine rutschige Schicht. Im Grundsatz müssen Stadtverwaltungen und Gemeinden dafür sorgen, dass sich Fußgänger gefahrlos auf Straßen und Gehwegen bewegen können. Per Satzung übertragen sie diese Pflicht jedoch meist an die Hauseigentümer.

Viele Mieter müssen Laub fegen

Damit gilt - ähnlich wie bei Schneefall: Eigentümer müssen den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten. Per Mietvertrag können sie dies an die Mieter übertragen oder einen professionellen Reinigungsdienst bestellen. Bezahlen müssen das im zweiten Fall die Mieter über die Nebenkosten.

Freie Wege von morgens bis abends

Ein Mann geht auf einem Bürgersteig mit viel gelbem Laub. © HUK-COBURG
Hausbesitzer müssen regeln, wer vor ihrem Grundstück Laub vom Gehweg entfernt.

Gehwege müssen allerdings nicht rund um die Uhr vom Laub befreit werden. Üblich sind Zeiten von 7 bis 20 Uhr an Werktagen - also auch am Sonnabend - sowie von 9 bis 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Wer ganz sicher sein möchte, sollte sich bei seiner Gemeinde nach den lokalen Vorschriften erkundigen.

Strittig ist immer wieder, wie viel Laub auf dem Weg liegen darf, denn die Blätter stets restlos zu entfernen, ist kaum möglich. Spätestens wenn sich eine geschlossene Laubschicht gebildet hat, ist das zulässige Maß überschritten. Auch bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen muss sofort gekehrt werden.

Das Laub des Nachbarn wegfegen?

Als besonders ärgerlich empfinden es viele Menschen, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Doch niemand kann die Verursacher in die Pflicht nehmen. Es gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen.

Wohin mit den Blättern?

Rieselt das Laub von großen, alten Bäumen, kommen erhebliche Mengen zusammen. Der eigene Kompost oder die Biotonne sind dann bald überfüllt. Es genügt aber nicht, die Blätter auf die Fahrbahn zu fegen oder zu einem großen Haufen zusammenzukehren. Dies kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, denn bei starkem Regen verstopft das Laub die Gullys und Überschwemmungen drohen.

Viele Gemeinden bieten an, Laub kostenlos an Sammelplätzen, etwa den Wertstoffhöfen, abzugeben. Einige Städte wie Hamburg bieten einen weiteren Service: Für einen Euro verkauft die Stadtreinigung Laubsäcke, in die 100 Liter passen. An bestimmten Terminen holt die Stadtreinigung die gefüllten Säcke am Straßenrand ab - jedoch nur die gekauften, transparenten Laubsäcke, keine gewöhnlichen Müllsäcke. Einen ähnlichen Service bieten auch Hannover und Kiel an, in Hannover kostet der Laubsack mit einem Volumen von 80 Litern 2,10 Euro, in Kiel 3,30 Euro für 120 Liter.

Wer das Geld sparen möchte und etwas Platz im Garten hat, kann das Laub aber auch zwischenlagern und später nach und nach in der Biotonne entsorgen.

Laub umweltfreundlich im Garten entsorgen

Ein Igel im Herbstlaub. © fotolia Foto: kwasny221
Kleinen Tieren wie Igeln bietet Laub im Winter einen guten Unterschlupf.

Im eigenen Garten kann Laub sogar zu einem nützlichen Helfer werden. Igel und andere Kleintiere freuen sich über Laubhaufen in einer Gartenecke oder unter Hecken als Winterquartier. Empfindliche Pflanzen können mit einer Schicht Laub vor Frost geschützt werden. Aber Vorsicht: Blätter, die von Pilzen oder Bakterien befallen sind, sollten nicht in den Garten geholt werden, sonst breiten sich die Schädlinge aus.

Laub fegen, blasen oder saugen?

Ein Gehweg lässt sich problemlos mit einem Besen oder Rechen von Laub befreien. Dennoch greifen viele lieber zum Laubbläser oder -sauger. Dabei verbrauchen die Geräte Benzin oder Strom und sind laut. Der Lärmschutzverordnung zufolge dürfen sie nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Besonders leise Geräte mit Umweltzeichen dürfen durchgehend von 7 bis 20 Uhr laufen.

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Dieses Thema im Programm:

Die Nordreportage | 13.10.2023 | 15:00 Uhr

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