Diverse Welpen in einem Kofferraum © picture alliance  / blickwinkel Foto: J.S. Peifer

Hundekauf in Corona-Zeiten: Illegalen Welpenhandel erkennen

Stand: 12.01.2022 16:19 Uhr

In Corona-Zeiten sehnen sich viele Menschen nach einem Hund. Doch die Anschaffung sollte immer gut überlegt sein. Vorsicht ist bei Hundekäufen im Internet geboten - denn der illegale Welpenhandel boomt.

Seit Beginn der Corona-Pandemie können sich Züchter und Tierheime vor Anfragen von Tierfreunden kaum retten. Die Zahl der Haustiere in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Vor allem bei Katzen und Hunden gab es dem Statistik-Portal Statista zufolge in den vergangenen zwei Jahren eine starke Zunahme.

Hund anschaffen - ja oder nein?

Ein Hund rennt mit einem Ball im Maul über eine Wiese. © Colorbox/Przemyslaw Iciak Foto: Przemyslaw Iciak
Ein Hund braucht Zuwendung und Zeit - auch nach der Pandemie.

Hunde sollen die Langweile vertreiben und die trübe Stimmung aufhellen. Doch ein Tier bedeutet auch eine große Verantwortung. Wenn wieder weniger im Homeoffice gearbeitet wird, Restaurants und Geschäfte wieder ohne Einschränkungen öffnen dürfen und Reisen wieder problemlos möglich sind, ist der tierische Freund immer noch da - und das über viele Jahre.

Wer sich einen Hund anschafft, sollte bereit sein, regelmäßig Zeit mit ihm zu verbringen, denn je nach Größe, Rasse und Alter benötigen die Tiere Beschäftigung und Bewegung. Junge Hunde müssen erzogen werden, auch das kostet Zeit - egal, ob man die Erziehung selbst in die Hand nimmt oder mit dem Tier eine Hundeschule besucht.

Urlaubsplanungen können sich mit Hund ändern

Hunde sind zudem ungern allein - das kann für die Besitzer Einschränkungen bedeuten. Ob abendliche Unternehmungen wie Kino und Theater oder Urlaub - nicht überall kann der Hund ohne Probleme mit. Die Frage, wer sich in diesen Zeiten um das Tier kümmert, sollte unbedingt vor der Anschaffung geklärt sein. Zu guter Letzt kosten Hunde auch Geld - nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für Futter, Tierarzt, Steuern und weiteres Zubehör.

Illegaler Welpenhandel: Vorsicht bei Online-Geschäften

Ein kleiner Welpe schaut aus einer Transportkiste heraus. © Hauptzollamt Braunschweig Foto: Hauptzollamt Braunschweig
Vorsicht bei Hundekäufen, die nicht direkt beim Züchter zu Hause stattfinden, sondern etwa an einer Autobahnraststätte.

Wer sich dazu entschlossen hat, einen Hund bei sich aufzunehmen, sollte beim Kauf genau hinschauen. Illegaler Welpenhandel ist ein Millionen-Geschäft - und boomt derzeit wegen der großen Nachfrage. Oft stammen die Tiere aus einer sogenannten Massenvermehrung: Die Hündinnen vegetieren zusammen mit den Deck-Rüden in fensterlosen Verschlägen vor sich hin, oft sind sie krank und geben Gendefekte und Erkrankungen an die Welpen weiter. Die Jungtiere sind oft unterernährt und nicht geimpft. Sie werden in der Regel zu früh von ihrer Mutter getrennt, was später zu massiven Verhaltensstörungen führen kann. Manchmal sind die kleinen Hunde so krank, dass sie schon wenige Tage nach dem Verkauf sterben.

Welpen aus illegalem Handel erkennen

Welpen aus illegalem Handel werden meist online angeboten. Die Anzeigen selbst geben dabei oft keine hinreichenden Hinweise auf sogenannte Qualzucht. An folgenden Kriterien lässt sich der illegale Welpenhandel erkennen:

  • Der Händler will den Welpen direkt ins Haus liefern oder an einem öffentlichen Ort, eventuell über einen Mittelsmann, übergeben.
  • Der Welpe ist sehr jung, kann kaum die Augen öffnen und laufen. Laut Tierschutz-Verordnung dürfen Welpen erst im Alter von acht bis zwölf Wochen vom Muttertier getrennt werden.
  • Der Gesundheitszustand des Tieres ist schlecht, es ist schwach, lahmt oder leidet unter Ausfluss aus Augen oder Nase. Tiere mit diesen Symptomen sind meist ungeimpft und nicht entwurmt. In diesem Zustand überleben sie selten das erste Jahr.
  • Das Tier trägt keinen Mikrochip, Begleitpapiere mit Zuchtbuchnummer oder der Heimtierausweis fehlen - oder es wird zusätzliches Geld für die Zuchtpapiere gefordert.
  • Unzureichend oder falsch ausgefüllte Dokumente mit Rechtschreibfehlern sind ebenfalls ein Warnhinweis. Stammbäume könnten gefälscht sein, Impfdaten vom Alter des Welpen abweichen.
  • Aussagen wie "Der Hund braucht kein Zeugnis" sind unseriös. Auf jeden Fall auf einem Gesundheitszeugnis bestehen!

Hoher Preis ist kein Hinweis auf seriöse Zucht

Noch vor einiger Zeit galten zudem auffallend günstige Preise als Hinweis auf illegalen Welpenhandel. Doch mittlerweile kosten auch Tiere aus Qualzucht bis zu 3.000 Euro. "Vor ein paar Jahren hieß es noch, es seien die sogenannten Billigwelpen oder Wühltischwelpen, an denen man illegale Welpenhändler erkennt", erklärt die Hamburger Tierschützerin Sina Hanke. Mittlerweile hätten sich die Händler jedoch längst angepasst. Denn wenn ein Tier sehr teuer sei, gehe der Laie häufig davon aus, dass "teuer gleich Qualität" bedeute.

Bei Verdacht Polizei informieren

Bei einem Verdacht auf illegalen Welpenhandel sollte man den örtlichen Tierschutzverein oder die Polizei verständigen. Autokennzeichen von Verdächtigen am besten notieren. Erhärtet sich ein Verdacht erst beim Tierarzt, am besten gemeinsam mit dem Arzt die Polizei kontaktieren. Bei dubiosen Anzeigen im Internet oder in Zeitungen kann man den örtlichen Tierschutzverein informieren.

Hund kaufen - seriöse Züchter erkennen

Drei Golden Retriever Welpen in einem Korb © Colourbox Foto: Mikkel Bigandt
Welpen sollten frühestens im Alter von acht bis zwölf Wochen von ihrer Mutter getrennt werden.

Bei seriösen Züchtern dürfen Interessenten den Welpen vorher besuchen, sodass sie sich Aufzuchtsort, Zuchthündin und Wurfgeschwister anschauen können. Häufig empfehlen die Züchter sogar selbst diese Besuche, damit sich das Tier langsam an sein neues Herrchen oder Frauchen gewöhnen kann. Interessenten sollten darauf achten, dass Muttertier und Welpen gesund wirken und die Jungen munter sind und einen natürlichen Spieltrieb haben. In der Regel stellt auch der Züchter Fragen, um herauszufinden, ob es dem Hund später gut geht und die Interessenten geeignet sind. Seriöse Züchter werden zudem eine Untersuchung durch einen Tierarzt vor dem Kauf nicht ablehnen.

Wer gewerblich mit Welpen handelt, benötigt nach dem Tierschutzgesetz die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts, das auch Haltung und Züchtung kontrolliert. Bei Welpen aus Deutschland ist ein Impfpass mit konkreten Eintragungen erforderlich:

  • erste Impfung gegen Staupe, Parvovirose und andere Infektionskrankheiten in der achten Lebenswoche
  • zweite Impfung gegen Tollwut in der zwölften Woche
  • der junge Hund sollte einen Chip tragen (Länderkennzahl für Deutschland ist 276)
  • Stammt der Welpe aus einem anderen EU-Land, muss er mit einem EU-Heimtierausweis und einem tierärztlichen Gesundheitszertifikat ausgestattet sein.
  • Hunde aus Nicht-EU-Staaten dürfen - je nachdem, aus welchem Land sie kommen, frühestens im Alter von 15 Wochen, teilweise auch erst mit sieben Monaten einreisen. Für den Transport gelten die einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen.

Hund aus dem Tierheim aufnehmen

Eine Frau geht mit einem Golden Retriever in der Natur spazieren. © Colourbox Foto: Pressmaster
Hunde aus dem Tierheim sind vor allem für Menschen, die bereits Hunde-Erfahrung haben, eine gute Alternative.

Vor allem erfahrene Hundehalter können überlegen, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen. Allerdings haben diese Hunde immer eine Vorgeschichte, einige Tiere sind eventuell verhaltensauffällig, etwa übermäßig ängstlich oder auch aggressiv. Diese Tiere brauchen womöglich noch mehr Zuwendung und Zeit. Allerdings ist jeder Hund unterschiedlich. Die Tierheime klären Interessenten über die jeweilige Persönlichkeit des Hundes und seine Bedürfnisse detailliert auf und geben sie nur an Halter ab, von denen sie glauben, dass sie dem Tier gewachsen sind.

Für das Tier verlangen die Tierheime jeweils eine Schutzgebühr. Sie liegt bei etwa 200 bis 300 Euro. Mit dieser Gebühr decken die Heime einen Teil ihrer laufenden Kosten, zugleich soll sie leichtfertige Entschlüsse, ein Tier anzuschaffen, verhindern.


12.01.2022 16:17 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Hunde aus Nicht-EU-Staaten frühestens im Alter von sieben Monaten einreisen dürfen. Diese Information war nicht vollständig: Nur Tiere aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern müssen der entsprechenden EU-Verordnung zufolge mindestens sieben Monate alt sein. Tiere aus "gelisteten Drittländern" dürfen bereits im Alter von 15 Wochen einreisen, sofern weitere Auflagen erfüllt sind.

 

Weiterführende Informationen zu illegalem Welpenhandel

Folgende Websites bieten Information und Hilfe:
Wühltischwelpen
Tierschutzbund
Vier Pfoten
PETA

Bei dubiosen Anzeigen kann man sich zudem an die Veterinämter wenden:
Veterinärämter Niedersachsen
Veterinärämter Schleswig-Holstein
Veterinärämter Mecklenburg-Vorpommern
Veterinäramt Hamburg

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | | 12.01.2022 | 10:40 Uhr

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