VIDEO: Wintereinbruch sorgt im Norden für Unfälle (1 Min)

Gefährliches Glatteis: Womit streuen?

Stand: 12.12.2022 10:55 Uhr

Bei Schnee und Glätte stürzen immer wieder Fußgänger, weil der Gehweg nicht geräumt und gestreut ist. Streusalz ist umweltschädlich und daher meist nicht erlaubt. Welche Streumittel sind geeignet?

von Daniel Krull

Für Anlieger gilt in den meisten Städten und Gemeinden eine Räum- und Streupflicht. In Hamburg zum Beispiel müssen Gehwege an Wochentagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut werden - auf einer Breite von mindestens einem Meter. Bis um 20 Uhr müssen Anlieger in Hamburg Gehwege frei von Schnee und Eis halten. Die genauen Zeiten an Ihrem Wohnort erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Granulate und Sand am besten bei Schnee und Eis

Am besten schützt Lavagranulat aus dem Baumarkt vor rutschigen Bürgersteigen. Die Körner für circa 35 Cent pro Kilogramm sind abgerundet, sodass sie weder Hundepfoten verletzten noch Fahrradreifen aufschlitzen.

Für den gleichen Preis gibt es Kalkgranulat. Das ist härter und hat schärfere Kanten. Deswegen besteht die Gefahr, es unter den Schuhsohlen ins Haus zu tragen, wo es empfindliche Böden beschädigen kann.

Günstiger und ebenfalls wirksam ist Sand für 13 Cent pro Liter. Er darf aber nicht zu feinkörnig sein. Sand hat außerdem den Nachteil, dass er nach dem Winter mühsam zusammengefegt werden muss.

Lavastreu kann man dagegen mühelos in die Grünflächen fegen. Es verbessert sogar die Bodenqualität.

Nicht anerkannt als Streumittel sind in einigen Städten und Gemeinden Asche und Holzspäne.

Streusalz schadet Pfoten und Schuhsohlen

Streusalz taut effektiv Eis und Schnee weg. Trotzdem darf es in vielen Städten und Gemeinden nicht auf öffentliche Gehwege gestreut werden. Es gilt als umweltschädigend und kann Bäume und Sträucher schädigen, im schlimmsten Fall können die Pflanzen absterben. Salz greift außerdem die Pfoten von Hunden und Katzen an, lässt Eisen korrodieren und beschädigt Lederschuhe und Schuhsohlen.

Bei Glatteis selbst streuen oder Dritten beauftragen

Wer seiner Räum- und Streupflicht zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder Berufstätigkeit nicht nachkommen kann, muss einen Dritten beauftragen, etwa einen Hausmeister, einen Nachbarn oder einen Winterdienst. Sonst drohen bei Unfällen auf dem glatten Gehweg Schadenersatzklagen. 20 Prozent der Lohnkosten für den Winterdienst können als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer abgesetzt werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 08.12.2022 | 14:00 Uhr

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