Konflikt auf der Straße: Was dürfen Radfahrer?
Radfahrer und Autofahrer müssen sich den knappen Platz auf den Straßen teilen. Nicht immer geht das ohne Konflikte, denn beide Seiten fühlen sich von der anderen eingeschränkt. Gegenseitiges Verständnis und Rücksicht sind selten. Dabei schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass sich alle so zu verhalten haben, dass niemand "... gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird". In der Praxis sind sowohl Rad- als auch Autofahrer davon überzeugt, im Recht zu sein. Ein Blick auf die Vorschriften fürs Radfahren birgt für viele Verkehrsteilnehmer Überraschungen. Die wichtigsten Regeln für Radfahrer im Überblick.
Bußgelder: Strafen für Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern
Ohne Licht über die dunkle Kreuzung, falsch durch Einbahnstraßen: Auch Radfahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen. 2020 wurden die Geldstrafen im Bußgeldkatalog für Radfahrer, aber auch für Autofahrer erhöht. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Für typische Verstöße von Radfahrern gibt es eigene Tatbestände und Bußgelder. Ist das nicht der Fall, zahlen Radfahrer ab 35 Euro das halbe Bußgeld von Autofahrern.
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Radfahrer | |
Fahren auf dem Gehweg | 55 bis 100 Euro |
beschilderten Radweg nicht benutzen | 20 bis 35 Euro |
rote Ampel missachten | ab 60 Euro + 1 Punkt |
Befahren einer Fußgängerzone | 25 bis 40 Euro |
Handy während der Fahrt benutzen | 55 Euro |
Fahren ohne Licht | 20 bis 35 Euro |
fehlende Klingel / defekte Bremse | 15 Euro |
Abbiegen ohne Handzeichen | 10 bis 35 Euro |
freihändig fahren | 5 Euro |
Zum Vergleich: Autofahrer | |
auf dem Geh- oder Radweg parken | 55 bis 100 Euro + 1 Punkt |
auf dem Schutzstreifen für Radfahrer halten | 55 Euro |
beim Ein- oder Aussteigen nicht auf Radfahrer achten | 40 bis 50 Euro |
beim Überholen Abstand von 1,5 Metern zu Radfahrern unterschreiten | 30 Euro |
Deutschland: Viele Fahrräder, wenig Anteil am Verkehr
Rund 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben mindestens ein Fahrrad, insgesamt gibt es rund 80 Millionen Fahrräder. Dennoch hat der Radverkehr nur einen geringen Anteil am gesamten innerstädtischen Verkehr von 2 bis 28 Prozent, je nach Stadt. Experten schätzen, dass sich in Ballungsgebieten bis zu 30 Prozent der Pkw-Fahrten auf den Radverkehr verlagern ließen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes führen 40 bis 50 Prozent der Autofahrten in Großstädten über eine Strecke von weniger als fünf Kilometer Länge. Auf dieser Distanz sei das Fahrrad das schnellere Verkehrsmittel.
Radverkehr soll attraktiver werden
Um den Radverkehr zu stärken, plädiert das Umweltbundesamt für diese Maßnahmen:
- ein durchgängiges Radnetz: direkte, schnelle, komfortable, zusammenhängende, sichere, möglichst kreuzungsfreie Radwege, sichere Gestaltung an Knotenpunkten
- moderne Fahrradabstellanlagen: ausreichend, sichere, überdachte, beleuchtete, gut zugängliche Abstellanlagen am Wohnort, am Zielort und an den Übergängen zum öffentlichen Verkehr, Lademöglichkeiten für Pedelecs
- optimale Service-Angebote für Radfahrende: Radroutenplaner, Bett&Bike-Betriebe, stationäre Luftpumpstationen, Schlauchautomaten, Reparaturservice, Fahrradmitnahme im öffentlichen Verkehr, betriebliches Mobilitätsmanagement
- gute Kommunikation für ein positives Image des Radverkehrs
