Balkonkraftwerk: Lohnt sich die Mini-PV und was kostet sie?
Mit Balkonkraftwerken können auch Mieter eigenen Strom erzeugen. Der Bund baut derzeit die bürokratischen Hürden für den Betrieb der kleinen Solaranlagen ab, einige Bundesländer zahlen Zuschüsse für die Anschaffung.
Mit Balkonkraftwerken - im Handel auch als Mini-PV, Plug-in PV oder Stecker-Solargerät bezeichnet - lässt sich auf relativ einfache Weise Solarstrom produzieren. Mieter und Wohnungsbesitzer können sich mit den Geräten ein Stück weit unabhängig von hohen Energiepreisen machen und den selbst produzierten Strom direkt im Haushalt verbrauchen - auch ohne größere Investitionen. Denn im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen auf Hausdächern sind Balkonkraftwerke relativ preiswert. Die bürokratischen Hürden, um die Geräte zu betreiben, waren jedoch bis vor Kurzem hoch. Das ändert sich nun.
Balkonkraftwerke: Solarpakt vereinfacht Anmeldung und Betrieb
Denn die Bundesregierung will im Rahmen des sogenannten Solarpakts I die Regelungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen. Geplant ist unter anderem eine einfachere Anmeldung, außerdem sollen übergangsweise auch rücklaufende Zähler erlaubt sein und künftig bis zu 800 Watt statt bislang 600 Watt Leistung möglich sein.
Balkonkraftwerk: Mobil und einfach zu installieren
Stecker-Solargeräte lassen sich auf Balkonen oder Terrassen montieren oder ohne feste Installation aufstellen. Den erzeugten Strom kann man direkt im Haushalt nutzen und so die eigene Stromrechnung senken. Von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterscheiden sich die Geräte in mehrfacher Hinsicht: Sie sind deutlich kleiner und so konzipiert, dass auch Laien sie installieren können. Denn technisch gesehen handelt es sich bei Balkonkraftwerken um elektrische Haushaltsgeräte und nicht um Anlagen.
Bei einem Umzug lassen sich die Solargeräte ohne großen Aufwand wieder abbauen und mitnehmen. Im Gegensatz zur Photovoltaikanlage für Hausdächer sind sie nur für den eigenen Verbrauch gedacht und nicht dafür, Strom ins Netz einzuspeisen.
Wie funktionieren Balkonkraftwerke?
Die im Handel erhältlichen Geräte bestehen meist aus einem oder wenigen Solarmodulen und einem sogenannten Wechselrichter. Je nach Anbieter sind bereits Bauteile zur Anbringung mitgeliefert oder müssen separat bestellt werden. Nach der Montage oder Aufstellung an einem geeigneten Standort schließt man das Solarmodul an den Wechselrichter an. Dieser wandelt den Gleichstrom, den das Modul aus dem Sonnenlicht produziert, in Wechselstrom um.
Über ein Kabel lässt sich die Anlage mit einer Steckdose in der Wohnung oder auf dem Balkon verbinden. Geräte, die an das Stromnetz des Haushalts angeschlossen sind, etwa Waschmaschine, Computer und alle Geräte, die auf Standby-Modus stehen, nutzen nun vorrangig den eingespeisten Solarstrom.
Was kosten die Geräte und wie viel Strom produzieren sie?

Günstige Komplettpakete bekommt man ab etwa 600 Euro, teurere Modelle können bis zu 1.200 Euro kosten. Experten gehen davon aus, dass ein Haushalt mit ihnen circa 10 bis 20 Prozent seines Stroms selbst produzieren kann. Der Stromzähler läuft dann einfach langsamer. Wie viel Strom erzeugt wird, hängt aber von der Ausrichtung der Anlage sowie von den jährlichen Sonnenstunden in der Region ab.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen lohnen sich die Stecker-Solargeräte fast immer, je nach Standort und Nutzungsverhalten dauere es nur etwas länger, bis sich die Anschaffung bezahlt macht. Ein Beispiel: Ein typisches Stecker-Solarmodul ist ungefähr 1 mal 1,70 Meter groß und hat eine Leistung von circa 300 Watt. Ist es optimal ausgerichtet, liefert es etwa 200 bis 300 Kilowattstunden Strom pro Jahr, zwei Module liefern dementsprechend die doppelte Menge Strom. Bei einer Leistung von 600 Watt und einem Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde lassen sich so jährlich bis zu 240 Euro sparen. So kann sich die Anschaffung bereits nach einigen Jahren rechnen. Die Geräte sind langlebig und können häufig 20 Jahre und länger genutzt werden.
Förderung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Einige Bundesländer bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken. In Schleswig-Holstein gibt es ab dem 29. August wieder ein Förderprogramm, das einen Zuschuss von bis zu 200 Euro vorsieht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für die Geräte sogar bis zu 500 Euro Zuschuss - allerdings können derzeit nur noch Mieter eine Förderung beantragen, für Eigentümer sind die Mittel bereits verbraucht. In Niedersachsen fördern einige Kommunen die Anschaffung eines Balkonkraftwerks.
Seit Januar 2023 fällt zudem bundesweit auf die Mini-PV-Anlagen - wie auch auf größere Photovoltaik-Anlagen - keine Mehrwertsteuer mehr an.
Schuko-Steckdose soll bald ausreichen
Sobald das geplante Bundesgesetz in Kraft tritt, dürfen die Anlagen auch ganz offiziell mit herkömmlichen Schuko-Steckdosen betrieben werden. Lange beharrte der Branchenverband VDE (Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) darauf, dass Stecker-Solargeräte stattdessen nur an spezielle Einspeise-Steckdosen ("Wieland-Steckdose") angeschlossen werden sollten, die ein Elektriker installieren muss. Seit Anfang 2023 setzt sich der Verband aber ebenfalls für einfachere Regeln ein.
Wie sicher sind die Geräte?
Sofern die mitgelieferten Wechselrichter entsprechend zertifiziert sind, gelten für sie die Anforderungen, die auch für normale Photovoltaikanlagen gelten und sind damit sicher. Mittlerweile existiert für Stecker-Solargeräte eine Produktnorm (VDE V 0126-95). Orientierung bietet zudem das Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), die schon vor Längerem einen Sicherheitsstandard festgelegt hat. Verbraucherschützer empfehlen zudem, beim Kauf darauf zu achten, dass das Gerät die Norm VDE-AR-N 4105 erfüllt.
Wichtig: An eine Steckdose sollte man immer nur ein einziges Stecker-Solargerät beziehungsweise einen Wechselrichter anschließen. Die Kopplung mehrerer Geräte über eine Mehrfachsteckdose wäre gefährlich.
Balkonkraftwerk: Vermieter informieren
Für die Installation ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen keine Genehmigung des Vermieters erforderlich, sofern keine grundlegenden baulichen Änderungen vorgenommen werden. Dennoch raten die Verbraucherschützer dazu, den Vermieter zu informieren. Bei einer Eigentümergemeinschaft (WEG) muss eine Mehrheit zustimmen. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es darüber hinaus weitere Vorgaben geben. Das geplante neue Gesetz soll auch hier Hürden aus dem Weg räumen und sowohl Wohnungseigentümern als auch Mietern das Recht einräumen, Stecker-Solargeräte zu nutzen.
Anmeldung bei Bundesnetzagentur und Netzbetreiber
Nach der Montage muss man dem Netzbetreiber die Inbetriebnahme des Stecker-Solargeräts mitteilen. Bei Geräten mit einer Leistung bis 600 Watt dürfen das auch Laien machen. Bei einer Leistung über 600 Watt muss bislang noch ein Elektriker herangezogen werden. Diese Grenze soll aber mit der geplanten gesetzlichen Neuregelung auf 800 Watt steigen.FGür die Anmeldung müssen Stromversorger ein Formular bereitstellen, zudem hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie einen Musterbrief erstellt. Außerdem muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Auch hier soll es einfacher werden: Künftig muss man die Geräte bis zu einer Grenze von 800 Watt Leistung nur noch bei der Bundesnetzagentur an- und abmelden.
Stromzähler: Künftig kein Austausch mehr nötig
Derzeit gilt noch: Der Stromzähler darf sich nicht rückwärts drehen. Allerdings sollen mit dem geplanten Solarpakt I übergangsweise auch rückwärts laufende Zähler zulässig sein. In der Praxis kommt es ohnehin in der Regel nicht zum Rückwärtslaufen, da die eingespeiste Strommenge zu gering ist. Aktuell gilt noch: Wer nur einen Einrichtungszähler hat, muss einen Stromzähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler installieren lassen. Die Umrüstung erfolgt in der Regel über die Netzbetreiber.
Antworten auf weitere wichtige Fragen rund um den Betrieb von Stecker-Solargeräten geben die Verbraucherzentrale und die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin.
Schlagwörter zu diesem Artikel
Haushalt
