Vor der Operation: Recht auf Aufklärung
Bei einem medizinischen Notfall müssen Ärzte oft sofort handeln - das ist unbestritten im Sinne der Patienten. Doch vor den meisten Operationen bleibt zumindest etwas mehr Zeit. Zeit, die der Patient gut nutzen sollte. Denn immer wieder kommt es vor, dass ein Eingriff vermeidbar gewesen wäre oder dabei ein Fehler passiert. Durch Hinterfragen und Überprüfen kann ein Patient dazu beitragen, dieses Risiko zu verringern.
Umfassendes Aufklärungsgespräch ist Pflicht
Nach der Diagnose und dem Rat zu einer Operation muss der Arzt den Patienten umfassend aufklären, sowohl schriftlich als auch mündlich. Der Mediziner ist verpflichtet, dem Patienten die von ihm favorisierte Therapie zu erklären, alternative Heilverfahren aufzuzeigen und auf die Risiken der Behandlung hinzuweisen. Außerdem sollten eine Prognose des Krankheitsverlaufs und die Dringlichkeit des Eingriffs Themen des Gesprächs sein.
Das Aufklärungsgespräch sollte erst enden, wenn der Arzt alle Fragen des Patienten verständlich beantwortet hat. Um in der Aufregung nichts zu vergessen, ist es sinnvoll sich die Fragen bereits im Vorwege zu notieren und auf ihre Beantwortung seitens des Arztes zu bestehen. Bei größeren Eingriffen rät Katrin Pihan von der Unabhängigen Patientenberatung (UPB) dazu, sich die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen.
Kopie der Einwilligungserklärung einfordern
Vor jedem Eingriff - außer im Notfall - muss der Patient nach dem Aufklärungsgespräch eine sogenannte Einwilligungserklärung unterschreiben. Ansonsten würde der Arzt die gesetzlich geschützte körperliche Unversehrtheit des Patienten verletzen. Die Einwilligungserklärung ist nur wirksam, wenn vorher ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat, über das der Mediziner Protokoll führt.
Erst wenn alle Fragen und Zweifel beseitigt sind, sollte der Patient mit seiner Unterschrift in die Behandlung einwilligen. Die Krankenhäuser sind zudem verpflichtet, dem Patienten eine Kopie der Erklärung mitzugeben. Übrigens liegt die Beweislast bei einem Aufklärungsfehler beim behandelnden Arzt. Er muss nachweisen, dass er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat.
Unterschrift schließt Schadenersatz nicht aus
Mit seiner Unterschrift gibt der Patient seine Rechte keineswegs ab, betont Patientenanwalt Dr. Boris Meinecke: "Die Einwilligung deckt nur Risiken ab, die man nicht verhindern kann." Dazu zählen oft Blutungen, Nervenschädigungen oder Infektionen. Laut Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg muss ein Behandlungsopfer "nur mit dem Schaden leben, der in der Einwilligungserklärung steht, wie etwa Nervenschädigungen. Und zwar nur, wenn dieser Schaden nicht fahrlässig entstanden ist." Denn hat der Arzt nachweisbar nicht sorgfältig gehandelt oder ist ein nicht beherrschbares Risiko eingegangen, ist auch ein Schaden einklagbar, der in der Einwilligungserklärung genannt wird.
Tipps vom Medizinrechts-Experten Boris Meinecke:
Hat der Arzt Erfahrung?
Erkundigen sie sich, wie oft der behandelnde Mediziner die bevorstehende Operation schon durchgeführt hat.
Zeit lassen
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Holen Sie sich von Ihrem Arzt in einem Vorgespräch ausreichend Informationen über die Operation ein und fragen Sie gezielt nach den möglichen Risiken.
Zweite Meinung einholen
Suchen Sie gegebenenfalls einen zweiten Arzt auf und lassen Sie sich die Notwendigkeit der Operation bestätigen.
Erfahrungen anderer Patienten
Recherchieren Sie im Internet, ob es Erfahrungsberichte von anderen Patienten über den favorisierten Arzt gibt.
Jede Aussage kritisch hinterfragen
Hinterfragen Sie die Aussagen des Arztes kritisch, denn der Arzt wird Ihnen eventuell nur einen Teil der Risiken darlegen. Schließlich verdient er nur Geld, wenn die Operation auch tatsächlich stattfindet.
