Stand: 03.06.2019 16:21 Uhr

Krankenkassen zahlen bestimmte IGeL-Leistungen

Ein Arzt berät eine junge Frau © COLOURBOX Foto: SydaProductions
Bei Kassenleistungen müssen Ärzte strengere Anforderungen beachten als bei IGeL-Leistungen.

Einige Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) erweisen sich in der Praxis und in klinischen Studien als so effektiv, dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufnimmt. Beispiele dafür sind Akupunktur, Knochendichtemessung und Stoßwellentherapie. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass es in der Praxis nicht immer einfach ist, diese Leistungen auch tatsächlich als Kassenleistung zu bekommen.

Kassenleistungen: Nachteile für Ärzte

Für Ärzte ist die Umstellung von einer IGeL-Leistung auf eine Kassenleistung häufig mit Nachteilen verbunden:

  • Sie bekommen in der Regel deutlich weniger Geld für die Leistung, die außerdem auf das Praxisbudget angerechnet wird.
  • Für die Anwendung einer Kassenleistung gelten deutlich strengere Voraussetzungen, eine umfangreiche Aufklärungsplicht und weitere Bedingungen - bis hin zur Überweisung an einen anderen Arzt, der über die entscheidenden Fortbildungen und Zulassungen verfügt.

Stoßwellentherapie

Die extrakorporale Stoßwellentherapie ist ein etabliertes Verfahren gegen den Fersenschmerz bei Fersensporn, das Kassenpatienten lange selbst bezahlen mussten. Aufgrund neuer Studienergebnisse wurde das Verfahren inzwischen in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Erstattet wird die Stoßwellenbehandlung bei Erkrankten, die seit mindestens sechs Monaten unter Fersenschmerz leiden, ohne dass andere Therapien, Dehnübungen oder Schuheinlagen eine Besserung erreichen konnten.

Pro betroffenem Fuß und Krankheitsfall dürfen Orthopäden, Unfallchirurgen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin maximal drei Sitzungen Stoßwellentherapie auf Kosten der Krankenkasse durchführen.

Möchte ein Betroffener nicht abwarten, bis der Schmerz sechs Monate besteht oder von einem Arzt behandelt werden, der weder Orthopäde noch Unfallchirurg oder Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin ist, kann er die Stoßwellentherapie weiter wie bisher als IGeL selbst bezahlen. Wichtig ist nur, dass ihn der Arzt zuvor über die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse und deren Voraussetzungen aufgeklärt hat.

Akupunktur

Die Akupunktur ist ein Behandlungsverfahren aus der Traditionellen Chinesischen Medizin. Dabei sticht der Arzt feine Nadeln in definierte Punkte des Körpers ein, die an sogenannten Meridianen (Energiebahnen) liegen. Auf diese Weise sollen Blockaden im Körper gelöst und Selbstheilungskräfte aktiviert werden. Neben der klassischen Körperakupunktur gibt es weitere Verfahren, die einzeln oder zusätzlich in bestimmten Körperregionen wie Ohren oder Schädel angewendet werden, und Sonderformen wie die Laser-Akupunktur.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer klassischen Körperakupunktur: bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei einer Arthrose des Kniegelenks, wenn die Schmerzen bereits mindestens sechs Monate anhalten. Betroffene haben pro Krankheitsfall einen Anspruch auf bis zu zehn Akupunktur-Sitzungen von jeweils mindestens 30 Minuten Länge innerhalb von maximal sechs Wochen. In begründeten Ausnahmefällen zahlen die Kassen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von zwölf Wochen.

Die Krankenkassen erstatten die Kosten nur, wenn ein qualifizierter Arzt die Akupunktur durchführt, der über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügt. Eine Akupunktur bei einem Heilpraktiker müssen Erkrankte selbst bezahlen.

Einige Krankenkassen bezuschussen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen als sogenannte freiwillige Satzungsleistung oder im Rahmen von Bonusprogrammen. Nachfragen lohnt sich.

Knochendichtemessung (DXA)

Um eine Osteoporose festzustellen und deren Fortschreiten zu beurteilen, können Ärzte eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie, DXA) durchführen. Dabei wird die Knochenfestigkeit anhand des Mineralsalzgehaltes und der Knochenqualität bestimmt. In der Regel ist dafür eine Röntgenaufnahme der Hüfte und der Lendenwirbelsäule erforderlich.

Bei einer ärztlich diagnostizierten Osteoporose haben Erkrankte alle fünf Jahre Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Knochendichtemessung. Wegen des Krankheitsverlaufs oder anderer klinischer Gründe kann die Messung bei Bedarf auch früher wiederholt werden.

Seit Januar 2014 haben Betroffene auch dann einen Anspruch auf eine kassenfinanzierte Knochendichtemessung, wenn der Arzt die Absicht hat, einen Knochenschwund aufgrund konkreter Befunde mit Medikamenten zu behandeln. In diesem Fall soll die DXA-Messung bei der Auswahl der passenden Medikamente helfen.

Auch Menschen mit einem erhöhten Osteoporose-Risiko haben Anspruch auf die Messung, selbst wenn sie noch keinen Knochenbruch erlitten haben. Ohne Symptome, also allein zur Früherkennung, ist die Knochendichtemessung dagegen eine IGeL-Leistung, die Betroffene selbst bezahlen müssen.

Weitere Informationen
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Experten zum Thema

Dr. Kai Höfken, Orthopäde
Orthopädie Mühlenkamp
Mühlenkamp 33a
22303 Hamburg
(040) 27 83 99-0
www.orthopaediemuehlenkamp.de

Dr. Christoph J. Bäumer, Facharzt für Orthopädie und Spezielle Schmerztherapie, D.O. (EROP/DAAO), MSc paed ost, Ärztliche Osteopathie und Kinderosteopathie, Akupunktur, Osteologie und Sportmedizin
Centrum für Orthopädie und Schmerztherapie Blankenese
Dockenhudener Straße 27
22587 Hamburg
(040) 86 69 31-0
www.orthopaede-hamburg.de

Christiane Rock, Referentin
Team Gesundheit und Pflege
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Rudi-Dutschke-Straße 17
10969 Berlin
www.vzbv.de

Weitere Informationen
Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e. V.
www.daegfa.de
Liste geprüfter Akupunkturärzte

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Visite | 04.06.2019 | 20:15 Uhr

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