Stufenplan: Umtauschpflicht für Führerscheine

Haben auch Sie noch Ihren alten "Lappen" aus Papier? Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen die alten Führerscheine gegen die neuen Plastikkärtchen im EU-Standard umgetauscht werden. Um eine Antragsflut kurz vor Ende der Frist zu verhindern, hat der Bundesrat einen gestaffelten Umtausch beschlossen. Immerhin müssen bundesweit 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.
Entscheidend ist Ausstellungsdatum und Alter
Nach diesem Stufenplan müssen die Führerscheine je nach Alter des Inhabers und Ausstellungsjahr des Dokuments auch schon vor 2033 umgetauscht werden. Betroffen sind allerdings nicht nur Inhaber des alten Dokuments aus Papier. Auch wer einen EU-Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss einen neuen beantragen.
Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschpflicht bis |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungjahr | Umtauschpflicht bis |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Aktuelles biometrisches Passbild erforderlich
Alle EU-Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind vom Staffel-Umtausch nicht betroffen. Sie müssen ohnehin nach 15 Jahren neu ausgestellt werden. In jedem Fall ist aber ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Die Erneuerung des Führerschein-Dokuments kostet rund 25 Euro.
