Kontaktbeschränkungen gibt es auch für nicht geimpfte Personen in keinem Bereich mehr - es wird aber weiterhin um Vorsicht gebeten. Während die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel gefallen ist, gilt sie noch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Auch in Krankeneinrichtungen und Arztpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen. Außerdem können Unternehmer und Gastronomen bei Veranstaltungen oder generell in ihren Betrieben, Geschäften und Gaststätten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer FFP2-Maske fordern.
Personen, die sich mit COVID-19 infiziert haben, müssen sich in der Regel fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die Isolation darf nach Ablauf von fünf Tagen grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Der Impfstatus der erkrankten Person hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation. Es wird dringend empfohlen, an fünf Tagen nach dem Ende der Pflicht zur Isolierung täglich einen Selbsttest durchzuführen oder einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses weiter zu isolieren.
Im Moment gehen Expertinnen und Experten davon aus, dass Erkrankte nach einer Corona-Infektion für etwa sechs Wochen vor einer erneuten Ansteckung geschützt sind - also für einen eher kurzen Zeitraum. Vermutlich wird unsere Immunantwort auf die SARS-CoV-2-Viren durch Impfungen und immer wieder durchgemachte Infektionen über die Jahre breiter.
Viren mutieren im menschlichen Körper ständig. Einmal in die Zelle eingedrungen, vermehrt sich das Virus und fertigt innerhalb kürzester Zeit Millionen Kopien von sich selbst an. Bei der Vervielfältigung der Erbinformation kommt es immer wieder zu Kopierfehlern, also zu kleinsten Veränderungen oder Mutationen. Trägt eine dieser Veränderungen dazu bei, dass das Virus leichter in menschliche Zellen eindringen kann und somit ansteckender wird, setzt sich diese Mutation auf Dauer durch.
Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC sieht derzeit noch keine Anzeichen dafür, dass BA.4 und BA.5 zu einem schwereren Krankheitsverlauf im Vergleich zu bisherigen Omikron-Linien führt. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass sich die Infektionen wieder tiefer in den Bronchien abspielen, nicht mehr nur im Nasen- und Rachenbereich. Das sei heikler und müsse beobachtet werden, sagt der Immunologe Reinhold Förster von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).
Bei den Omikron-Varianten BA.1 und BA.2 litten Infizierte eher selten unter Husten, bei dem neuen Subtyp BA.5 scheint Husten - ähnlich wie bei einer Bronchitis - nach aktuellem Erkenntnisstand häufiger als Symptom aufzutreten.
Junge, gesunde Menschen sind laut Experten mit einer dreifachen Impfung in der Regel gut vor einem schweren Verlauf geschützt. Über 70-Jährigen, Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohnern, Menschen mit Immunschwäche sowie medizinischem Personal empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko), das Immunsystem mit einer vierten Impfung noch einmal anzustoßen. Dann sei auch bei ihnen eine ganze Weile ein guter Schutz vor schwerer Erkrankung gegeben.
Ja, besonders die aktuell dominierende Variante führt auch unter Menschen mit Booster-Impfung verstärkt zu Infektionen. Das liegt daran, dass die bislang verimpften Vakzine für den sogenannten Wildtypen von SARS-CoV-2 und nicht seine Varianten konzipiert wurden. Die Hersteller arbeiten daran, diese entsprechend anzupassen. Um das Risiko zu minimieren, das Virus möglicherweise unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) auch Geimpften, die Schutzmaßnahmen einzuhalten (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstand halten, Lüften). Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ist für drei- beziehungsweise vierfach Geimpfte aber erheblich reduziert.