Corona: Regierung plant Gutscheine als Entschädigung

Wenn wegen der Corona-Krise Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen ausfallen, sollen Nutzer mit Gutscheinen entschädigt werden. Das geht aus einem Papier des Bundesjustizministeriums hervor, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt und das heute im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Gutscheine statt Erstattung
Egal ob es um die Fußball-Dauerkarte, das Abo im Fitnessclub oder Theater-Tickets geht - sie alle bleiben derzeit wegen der Corona-Krise ungenutzt. Nach bisheriger Gesetzeslage haben Verbraucher einen Anspruch auf Erstattung. Um aber zu verhindern, dass Kultur- und Sport-Veranstalter reihenweise in die Pleite rutschen, sollen diese nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch Gutscheine aushändigen können. Für viele sei "eine existenzbedrohende Situation entstanden", heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wörtlich.
Gelten soll die Regelung für alle vor dem 8. März gekauften Tickets oder abgeschlossenen Abos. Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, fürs Theater und Sportwettkämpfe listet das Papier aus dem Justizministerium auf. Auch wer eine Monats- oder Jahreskarte fürs Museum, den Freizeitpark, das Schwimmbad oder das Sportstudio besitzt, könnte so entschädigt werden.
Schutz für Verbraucher und Veranstalter
Allerdings steht in dem Papier auch: Wird der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst, muss der Veranstalter dem Kunden den Wert erstatten. Verbraucherschützer sehen die Planungen trotzdem kritisch: Gehe der Veranstalter bankrott, blieben Nutzer trotzdem auf den Kosten sitzen, so das Argument. Doch genau diese Pleiten will das Gesetz möglichst verhindern. Stimmt das Kabinett wie geplant zu, muss der Entwurf noch durch den Bundestag. Es ist der Versuch der Bundesregierung, in Corona-Zeiten irgendwie beide Seiten zu schützen - Verbraucher wie Veranstalter.
