Silvester in SH: Diese Böller-Regeln gelten in Ihrem Kreis
Stand: 30.12.2021 18:30 Uhr
Auch in diesem Jahr dürfen Silvesterpartys wieder nur unter Corona-Bedingungen stattfinden. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist erneut verboten. Restbestände dürfen aber abgebrannt werden. Über Silvester und Neujahr haben die Kreise und kreisfreien Städte aber zum Teil eigene Regeln für bestimmte Gebiete erstellt. Hier eine Übersicht mit den wichtigsten Regeln.
Kiel
- Es gibt keine besonders ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen.
- Lärmbelästigungen durch Knallerei zum Jahreswechsel außerhalb der üblichen Zeiten sind nicht erlaubt.
- In der Nähe von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sollte in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen gar nicht geknallt werden.
- Zum Schutz von Wasservögeln ist die Knallerei in städtischen Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark verboten.
- Bei Pyrotechnik der Klasse II (Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien) gilt, dass sie nicht in einer Entfernung unter 200 Metern zu brandempfindlichen Häusern mit Stroh- oder Reetdächern gezündet werden dürfen. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.
- Alle Details finden Sie auf der Homepage der Stadt.
Lübeck
- Die Hansestadt Lübeck hat Verbotszonen definiert, in denen von Freitag, 31. Dezember 2021 (ab 18 Uhr) bis Samstag, 1. Januar 2022 (1 Uhr) das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist.
- Nur Feuerwerk der Kategorie I (u.a. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen) bleibt erlaubt.
- Eine genaue Auflistung der betroffenen Flächen und eine Karte finden Sie in der Allgemeinverfügung der Stadt.
- Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Unabhängig von der Allgemeinverfügung ist das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten.
- Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zu Grunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern.
Flensburg
- Im Ausland erworbene Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II müssen mit § 5 SprengG (CE-Kennzeichnung) und § 6 SprengV (BAM-Nummer) versehen sein, dürfen nur aus Anlass des Jahreswechsels (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt und die Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
- Feuerwerk darf nicht in direkter Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.
- Alle Details finden Sie auf der Homepage der Stadt.
Neumünster
- In Neumünster gelten dielandes- und bundesweiten aktuellen Regeln.
- Zusätzliche Maßnahmen hat die Stadt zu Silvester und Neujahr nicht geplant.
- Generell gilt, dass beim Böllern ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden sollte.
Dithmarschen
- Böller und Raketen der Kategorie II, die aus den Vorjahren noch vorhanden sind, dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
- Dabei muss ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden.
- Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Kreises.
Herzogtum Lauenburg
- Im Kreis Herzogtum Lauenburg gelten dielandes- und bundesweiten aktuellen Regeln.
- Zusätzliche Maßnahmen hat der Kreis zu Silvester und Neujahr nicht geplant.
- Generell gilt, dass beim Böllern ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden sollte.
Nordfriesland
- Das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.
- Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.
- Auf Amrum, auf Sylt und in St. Peter-Ording ist Feuerwerk komplett verboten.
- Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt - aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausgenommen sind lediglich die Strände im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr.
- Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.
- In Bredstedt in der Osterstraße und im Bereich des Marktes herrscht ein Feuerwerksverbot.
- Alle Details finden Sie auf der Homepage des Kreises.
Ostholstein
- Im Kreis Ostholstein gelten dielandes- und bundesweiten aktuellen Regeln.
- Zusätzliche Maßnahmen hat der Kreis zu Silvester und Neujahr nicht geplant.
- Generell gilt, dass beim Böllern ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden sollte.
Pinneberg
- Im Kreis Pinneberg gelten dielandes- und bundesweiten aktuellen Regeln.
- Zusätzliche Maßnahmen hat der Kreis zu Silvester und Neujahr nicht geplant.
- Generell gilt, dass beim Böllern ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden sollte.
Plön
- Im Kreis Plön gelten dielandes- und bundesweiten aktuellen Regeln.
- Zusätzliche Maßnahmen hat der Kreis zu Silvester und Neujahr nicht geplant.
- Generell gilt, dass beim Böllern ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden sollte.
Rendsburg-Eckernförde
- Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat an ausgewählten Plätzen und Bereichen in Abstimmung mit den Gemeinden ein Feuerwerksverbot erlassen. Das gilt für Bereiche der Ämter Achterwehr, Dänischenhagen, Dänischer Wohld, Molfsee, Nortorfer Land, der Gemeindeverwaltung Kronshagen sowie der Städte Eckernförde und Rendsburg.
- Eine genaue Auflistung der betroffenen Straßen finden Sie in der entsprechenden Allgemeinverfügung des Kreises.
- Beim Böllern muss ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden.
Schleswig-Flensburg
- Das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.
- Nach Rücksprache mit den Städten, Ämtern und Gemeinden verzichtet der Kreis darauf, auf zentralen Plätzen das Abbrennen von Feuerwerk generell zu verbieten.
Segeberg
- In ausgewählten Bereichen ist es verboten, Feuerwerk zu verwenden. Dazu gehören Straßen in Bad Segeberg, in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, im Amt Bornhöved und im Amt Trave-Land. Eine genaue Auflistung gibt es auf der Seite des Kreises.
- In den aufgeführten Bereichen muss außerdem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Steinburg
- Im Kreis Steinburg gelten dielandes- und bundesweiten aktuellen Regeln.
- Zusätzliche Maßnahmen hat der Kreis zu Silvester und Neujahr nicht geplant.
- Generell gilt, dass beim Böllern ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden sollte.
Stormarn
- Beim Böllern muss ein ausreichender Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern eingehalten werden.
- In bestimmten Bereichen im Kreis sind zwischen dem 31. Dezember 2021 (18 Uhr) und dem 1. Januar 2022 (6 Uhr) Ansammlungen von mehr als 10 Personen untersagt. Dort muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und der Abstand zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte muss mindestens 1,5 Meter betragen.
- Diese Bereiche finden sich in den Städten und Gemeinden Bargteheide, Glinde, Reinbek, Ammersbek und Bargteheide Land. Eine genaue Auflistung hat der Kreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
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