Schild vor einem Restaurant oder Cafe mit der Aufschrift "Zugang nur nach 3G - Regel Getestet, Geimpft oder Genesen". © picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer Foto: Michael Bihlmayer

SH lockert Corona-Regeln ab Donnerstag: Ein Überblick

Stand: 01.03.2022 15:17 Uhr

Die Corona-Regeln in Schleswig-Holstein werden, wie angekündigt, weiter gelockert. Ab Donnerstag gilt eine neue Verordnung, die am Dienstag von der Landesregierung beschlossen wurde. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Bald gilt vielerorts nur noch 3G - in manchen Fällen endet sogar Maskenpflicht. Vor allem für Gastronomen, Hotel- und Disco-Betreiber sowie Sportvereine ändert sich einiges. Manche müssen weniger streng den Einlass kontrollieren, andere dürfen wieder öffnen. Mitte Februar hatte die Landesregierung die entsprechenden Schritte angekündigt.

So ändern sich die Corona-Regeln für Veranstaltungen in SH

Drinnen

  • bis maximal 100 Gäste, die sich "passiv verhalten" und einen festen Steh- oder Sitzplatz haben: keine Maskenpflicht
  • bis maximal 500 Gäste: Einlass nach der 3G-Regel (Genesen, mindestens doppelt geimpft oder getestet). Maskenpflicht
  • mehr als 500 Gäste: Einlass nach der 2G-Regel (Genesen oder mindestens doppelt geimpft), Auslastung maximal 60 Prozent (nach Abzug der garantierten 500 Gäste) - aber auf keinen Fall mehr als 6.000. Maskenpflicht

Draußen

  • bis zu 500 Gäste: Keine Vorgaben (auch keine Maskenpflicht)
  • mehr als 500 Gäste: Einlass nach der 2G-Regel (Genesen oder mindestens doppelt geimpft). Auslastung maximal 75 Prozent (nach Abzug der garantierten 500 Gäste) - aber auf keinen Fall mehr als 25.000. Ausnahmen sind möglich. Maskenpflicht
  • Flohmärkte und Volksfeste: Auch mit mehr als 500 Gästen möglich - dann mit 2G-Regel und Maskenpflicht

Das ändert sich bei Versammlungen und Gottesdiensten

Drinnen

  • Sitzanordnung im Schachbrettmuster ist nicht mehr erforderlich, wenn die 3-G-Regel gilt
  • Keine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmenden "passiv" sind und auf festen Plätzen

Draußen

  • Mehr als 500 Teilnehmende: Maskenpflicht

Gaststätten und Restaurants

  • 3G-Regel beim Einlass
  • In der Regel: Maskenpflicht auf den Wegen
  • Bei geschlossenen Privatveranstaltungen in gesonderten Räumen: Keine Maskenpflicht

Diskotheken

  • Dürfen öffnen
  • Einlass nur nach einer strengen 2G-Plus-Regel: Rein dürfen nur (ohne Ausnahme) frisch getestete Gäste, die doppelt geimpft oder genesen sind
  • Schülerbescheinigungen zählen nicht als Testnachweis
  • Keine Maskenpflicht

Weiter Regelungen im Überblick

  • Körpernahe Dienstleistungen: 3G und Maskenpflicht
  • Freizeit und Kultureinrichtungen: 3G in geschlossenen Räumen, bei maximal 100 Besuchern auf festen Plätzen entfällt die Maskenpflicht
  • Sport drinnen: 3G
  • Hotels und Co. (Beherbergungsbetriebe): 3G, Ungeimpfte müssen sich täglich testen
  • Touristischer Reiseverkehr: 3G

Weitere Informationen
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 01.03.2022 | 16:00 Uhr

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