Lockerung der Corona-Maßnahmen: Kleiner Schritt Richtung Normalität
Am Montag sind in Schleswig-Holstein Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Sie sind vorerst bis 7. März gültig. Aber auch dort, wo gelockert wurde, gelten weiterhin strenge Regeln.
Gartenbaucenter und abgetrennte Gartenabteilungen in Baumärkten, Gärtnereien und Blumencenter, Tierparks und Zoos, Wildparks und Aquarien dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Aber auch ein bestimmter Dienstleister darf - lang ersehnt - wieder Kunden empfangen: der Friseur. Gleiches gilt für andere Anbieter von medizinisch und pflegerisch notwendigen Dienstleistungen wie Bart- und Nagelpflege. Der Betrieb ist nur zulässig mit entsprechenden Hygienekonzepten, der Erhebung von Kontaktdaten und Schutzmaßnahmen (qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen). Andere körpernahe Dienstleister wie beispielsweise Tätowierer, Kosmetiker und Wellness-Masseure bleiben geschlossen.
Eingeschränkter Betrieb auf Sportanlagen und in Fitnessstudios
Auch auf den Sportanlagen kehrt wieder Leben zurück, wenn auch noch stark eingeschränkt. Individualsport kann dort wieder gemacht werden, allerdings nur mit Personen aus dem gleichen Hausstand oder einer weiteren Person. Diese Regelung betrifft auch Fitnessstudios, doch dort gelten auch strenge Beschränkungen: So dürfen pro Raum Personen desselben Haushalts oder zwei Personen, die nicht zusammen wohnen, trainieren. Schwimmer hingegen müssen sich weiter gedulden: Schwimm- und Spaßbäder bleiben geschlossen.
Tierparks: Eine Person pro 20 Quadratmeter
Wer die geöffneten Freizeiteinrichtungen wie Tierparks besuchen möchte, kann dies auf den Außenanlagen machen - die Innenbereiche bleiben laut Landesverordnung weiterhin geschlossen. Auf den Besucherflächen wird die Anzahl von Menschen begrenzt - eine Person pro 20 Quadratmeter ist die Regel, aus der sich eine Maximalzahl derjenigen ableitet, die reingelassen werden. Hier kommt auch wieder die Kontakterfassungsregel zum Tragen: Die Besucher müssen ihre Daten hinterlegen, sonst dürfen sie die Anlage nicht betreten.
Grundschulen öffnen in weiteren Teilen des Landes
In der vergangenen Woche sind die Grundschüler in Schleswig-Holstein zurück an ihre Schulen gekommen - zumindest in zehn Städten und Kreisen. Seit Montag ist das auch in weiteren Teilen des Landes möglich, wo es zuvor noch zu viele Corona-Infektionen für eine Öffnung gegeben hatte. So gibt es für Lübeck sowie in den Kreisen Pinneberg und Herzogtum Lauenburg Wechselunterricht für Erst- bis Viertklässler, Abschlussklassen bekommen nach wie vor Präsenzunterricht unter strengen Hygieneauflagen. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für den Kreis Schleswig-Flensburg, allerdings nicht in dem Teil, der an die Stadt Flensburg angrenzt. Dort bleibt es, wie in der Stadt selbst, wegen der relativ hohen Infektionszahlen in der Regel bei Distanzunterricht - mit Ausnahme einiger Abschlussklassen.
Günther: Lockerungen vertretbar
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bezeichnete die am Freitag mit der neuen Corona-Verordnung auf den Weg gebrachten Änderungen als verantwortbar. Am Mittwoch, 3. März, findet ein nächstes Bund-Länder-Treffen statt, in dem die Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel das aktuelle Infektionsgeschehen beurteilen und weitere Schritte beschließen wollen. Dafür hat Ministerpräsident Günther bereits angekündigt, mit welchen Standpunkten er in die Besprechung geht - unter anderem mit dem Anliegen, weitere Lockerungen, beispielsweise im Einzelhandel, möglich zu machen, falls es das Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein zulässt.
Was im Detail erlaubt und was weiterhin verboten ist, lesen Sie alphabetisch sortiert in unseren ausführlichen Artikel oder in der aktuellen Landesverordnung.
