Was Kreismitarbeitende zu hören bekommen, die Quarantäne anordnen
Segebergs Landrat Jan Peter Schröder kritisiert in einem offenen Brief Beleidigungen von Mitarbeitenden im Infektionsschutz. In den vergangenen Wochen hätten verbale Angriffe zugenommen.
Das sei nicht hinnehmbar, so Schröder in dem Schreiben, das auch auf der Website des Kreises veröffentlicht wurde. Vor allem wenn sie Menschen mitteilen, dass sie sich in Quarantäne begeben sollen, müssten die Mitarbeitende vom Infektionsschutz eine Menge aushalten, so eine Kreissprecherin. Und zwar mehrmals täglich.
Betroffene werfen Mitarbeitern "Stasi-Methoden" vor
Den Mitarbeitenden würden Stasi-Methoden oder Maßnahmen wie zu Hitlers Zeiten vorgeworfen, berichtet sie. Auch persönlich würden die Mitarbeiter beleidigt, als unfähig oder blöd beschimpft. Und ihnen werde gedroht: mit einer Anzeige, einer Klage oder mit Selbstmord.
Landrat: Quarantäne-Entscheidungen haben Rechtsgrundlage
Grundsätzlich habe der respektvolle Umgang miteinander deutlich abgenommen, so die Sprecherin. Landrat Schröder weist in seinem offenen Brief noch einmal daraufhin, dass die Anordnung einer Quarantäne nicht aus Langeweile oder Behörden-Willkür ausgesprochen werde, sondern eine Rechtsgrundlage habe und zum Schutze aller sei. Er mahnt: "Wir stecken noch mittendrin in der Pandemie."
Polizei ermittelt wegen Morddrohung an Schule in Altenholz
Unterdessen hat es in Altenholz (Kreis Rendsburg-Eckernförde) offenbar Drohungen gegen das Personal einer Schule gegeben - auch im Zusammenhang mit Anti-Corona-Maßnahmen: Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln dort laut "Kieler Nachrichten" nach einem anonymen Mordaufruf über eine Chatgruppe beim Messengerdienst Telegram. Dieser richtet sich offenbar gegen die Maskenpflicht und die geplanten Impfungen.
In Lübeck wurden laut Medienberichten 14 Kinderärztinnen und -ärzte in Briefen und E-Mails bedroht, die am Wochenende eine Impfaktion für Kinder und Jugendliche planen. "Derartige Anfeindungen und Bedrohungen sind absolut inakzeptabel und müssen letztlich strafrechtlich verfolgt werden", forderte die KVSH. Es müsse gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Es gehe darum, jeden, der es wünscht und für den ein Impfstoff zugelassen ist, vor dieser tödlichen Krankheit zu schützen.
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