Himmelfahrt: Was ist in Schleswig-Holstein erlaubt?
Mit Himmelfahrt steht am Donnerstag ein Feiertag vor der Tür und das bedeutet: Familie besuchen, Freunde treffen, Tagesausflüge. Außerdem soll das Wetter mitspielen. Passend dazu hat die schleswig-holsteinische Landesregierung erst kürzlich weitere Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie beschlossen. So dürfen beispielsweise wieder Touristen nach Schleswig-Holstein kommen und auch gastronomische Betriebe im Land können wieder öffnen - beides unter Auflagen. In Hinblick auf die Corona-Situation befürchten einige Landräte, Bürgermeister und das Land einen Massenandrang von Tagesbesuchern, deshalb gibt es vielerorts besondere Regeln. Ein Überblick, was möglich ist - und was nicht.
Was darf ich am Vatertag in Schleswig-Holstein?
- der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit einer nicht näher festgelegten Anzahl an Personen aus maximal zwei Haushalten, es gilt grundsätzlich die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern
- ein Treffen oder Besuch im Rahmen der Familie, an dem nicht mehr als zehn Personen teilnehmen - unabhängig davon, wie vielen verschiedenen Haushalten sie angehören
- das Aufsuchen von Gastronomie-Betrieben zwischen 5 und 22 Uhr unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln, pro Tisch Menschen aus maximal zwei Haushalten, Gäste müssen ihre Daten hinterlegen
- der Besuch von Kultureinrichtungen wie beispielsweise Museen oder Theater
- Ausflüge zu Angeboten unter freiem Himmel wie beispielsweise botanische Gärten oder Tierparks
- Besuch von Freizeiteinrichtungen, mit Ausnahme der Freizeitparks
- Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften zum Beten
- Nutzung von Sportboothäfen
- Nutzung von Spielplätzen, wenn von der Kommune eine geeignetes Hygienekonzept vorliegt
- Baden im Meer sowie in Natur- und Seebäder; der Zugang zu einem ansonsten frei zugänglichen Strand, See oder Fluss bleibt möglich.
Tourismus grundsätzlich wieder möglich
Hotels haben größtenteils geöffnet, Ferienwohnungen dürfen vermietet werden und die Nutzung von Campingplätzen ist zulässig - Tourismus in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich wieder erlaubt. Zweitwohnungsbesitzer dürfen in ihre Wohnungen und auch Besucher aus anderen Bundesländern dürfen in den Norden kommen, um ihren Urlaub hier zu verbringen oder ihre Familie zu besuchen. Das Betretungsverbot von Inseln und Halligen entfällt grundsätzlich, allerdings ist es den Kreisen freigestellt, den Tagestourismus in den Orten individuell zu begrenzen.
Weil insbesondere die bei Touristen beliebtesten Regionen einen Massenauflauf befürchten, haben einzelne Kreise und Gemeinden vorsorglich verschiedene Maßnahmen unternommen, um einen großen Besucherandrang zu entzerren - alles in Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus.
Betretungsverbote für Tagestouristen am Vatertag an der Nordseeküste
- Nordfriesische Inseln und Halligen sowie St. Peter-Ording (Kreis Nordfriesland): Betretungsverbot für Tagestouristen - der Kreis hat dazu am 18. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen - das Betretungsverbot gilt nicht für kreiseigene Bewohner und Zweitwohnungsbesitzer, Freunde und Verwandte dürfen weiter besucht werden
- Büsum (Kreis Dithmarschen): Betretungsverbot für Tagestouristen - der Kreis hat dazu am 18. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen
- Hochseeinsel Helgoland (Kreis Pinneberg): Betretungsverbot für Tagestouristen - der Kreis hat dazu am 18. Mai eine Allgemeinverfügung erlassen
Weitere Beschränkungen an Himmelfahrt
- Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein): Sperrung des Parkplatzes am Fischereihof in Hemmelsdorf, Beschränkung der Parkdauer auf maximal drei Stunden auf den Parkplätzen am Eissport- und Tenniszentrum, Wiesenweg und Vogelpark, Sperrung der Strandpromenade für Radfahrer, Sperrung des Timmendorfer Platzes für die Durchfahrt mit Fahrzeugen, Sperrung der Strandzugänge ohne Strandkorbvermietung und Beach-Lounges. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat dazu am 15. Mai einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht
- Scharbeutz (Kreis Ostholstein): Sperrung der Zufahrt von der B76 ins Zentrum, keine Wasserspiele - die Bürgermeisterin der Gemeinde Scharbeutz, Bettina Schäfer, hat dazu am 18. Mai ein Schreiben veröffentlicht
- Kollmar (Kreis Steinburg): Sperrung des gesamten Ortes inklusive des Ortsteils Bielenberg für den Fahrzeugverkehr
- Strande (Kreis Rendsburg-Eckernförde): Vermietung von Strandkörben nur an Einheimische
- Laboe (Kreis Plön): Sperrung einiger Parkplätze in Strandnähe
Die Redaktion weist darauf hin, dass es an Himmelfahrt auch an Orten zu allgemeinen zugangsbeschränkenden Maßnahmen kommen kann, die an dieser Stelle nicht genannt sind. Bei der Auflistung der Beschränkungen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
