Gesundheitsministerium SH warnt vor bestimmten Schutzmasken
Hinweis auf Qualitätsmängel bei bestimmten KN95-Masken: Laut schleswig-holsteinischem Gesundheitsministerium sollten diese nicht eingesetzt werden.
Masken mit der Bezeichnung KN95 Protective Mask, Model No: ZX-168, GB-2626-2006 sollten derzeit nicht genutzt werden. Das gab das Gesundheitsministerium am Freitag nach einem Hinweis aus einem Gesundheitsamt bekannt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Masken aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen, hieß es. Dadurch könne die Übertragung einer Infektion begünstigt werden.
Masken entsprechen nicht geltender Arbeitsschutzverordnung
Die Masken entsprechen nach den derzeitigen Kenntnissen nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Demnach dürfen sie beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
In dem Artikel befand sich zunächst ein Foto, auf dem eine FFP2-Maske abgebildet war, vor der das Gesundheitsministerium nicht warnt. Wir haben das Bild ausgetauscht und bitten den Fehler zu entschuldigen.
