Datenschutz: Friseure dürfen erst jetzt Kontaktdaten abfragen
Seit Montag müssen auch Friseure die Kontaktdaten ihrer Kunden notieren. Viele haben das schon vorher gemacht. Laut Landesdatenschutzzentrum war das aber nicht zulässig.
Wer in Schleswig-Holstein während der Corona-Pandemie seinen Friseur besucht hat, der musste häufig seine Kontaktdaten hinterlassen. Rechtlich zulässig war das laut Landesdatenschutzzentrum aber nicht. Den Betreibern hätten theoretisch sogar Bußgelder aufgebrummt werden können. Und das, obwohl die Berufsgenossenschaft der Friseure die Aufnahme von Kontaktdaten empfohlen hatte, damit Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
In Paragraph 9 der Corona-Verordnung, in dem Dienstleistungen geregelt sind, war in der alten Landesverordnung die Aufnahme von Kundenkontaktdaten nicht vorgesehen. Nach Angaben der Datenschützer fehlte daher die rechtliche Grundlage, da keine staatliche Stelle dies offiziell vorgeschrieben hatte.
Ab sofort gilt das Hygienekonzept
Mit der neuen Corona-Verordnung, die seit Montag gilt, sieht das aber anders aus. Denn ab sofort gilt die Pflicht die Daten aufzunehmen, wie sie auch zum Beispiel in der Gastronomie besteht, auch für "Dienstleistungen mit Körperkontakt". Das schließt Friseure mit ein, bestätigt das Gesundheitsministerium.
