Kein 2G-Nachweis beim Shoppen: Bei Verstößen droht hohes Bußgeld
Bei Verstößen gegen die 2G-Regel beim Shoppen drohen in Schleswig-Holstein künftig Bußgelder. Das Kabinett hat den überarbeiteten Bußgeldkatalog laut Innenministerium am Dienstag beschlossen.
Die Strafen für Verstöße werden im Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geregelt. Neu aufgenommen wurden jetzt die seit vergangenen Sonnabend geltenden Corona-Einschränkungen im Handel. Nur Kundinnen und Kunden, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, dürfen die meisten Einzelhandelsgeschäfte betreten. Wer ohne einen 2G-Nachweis zum Beispiel ein Bekleidungsgeschäft betritt und bei einer Kontrolle erwischt wird, muss laut neuem Bußgeldkatalog des Landes 500 Euro zahlen.
Auch die Händler könnten bestraft werden
Die Betreiber eines Geschäftes sind verpflichtet, die neue 2G-Regel deutlich sichtbar am Eingang ihres Ladens aufzuzeigen, zum Beispiel durch Plakate. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro. Die Kundinnen und Kunden sollen zudem täglich stichprobenartig kontrolliert werden. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro fällig werden. Und genau diese Kontrollen müssen von Betreibern dokumentiert werden. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 500 und 2.000 Euro.
Innenministerin sieht enormen Mehraufwand
Schon in der vergangenen Woche hatte es zum Teil deutliche Kritik an der 2G-Regelung gegeben, da insbesondere kleinere Geschäfte befürchten, dass der Aufwand mit den Kontrollen hoch sei. Auch wenn es laut Landesverordnung ausreicht, stichprobenartig mehrfach am Tag zu kontrollieren. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zeigte Verständnis für die Sorgen der Händler: "Mir ist bewusst, dass dies vor allem für die Betreiberinnen und Betreiber von Einzelhandelsgeschäften einen enormen Mehraufwand bedeutet." Aus Sicht der Landesregierung seien die Vorgaben für den Einzelhandel aber ein wichtiger Baustein, so die Ministerin, damit die Zahl der Corona-Infektionen spürbar zurückgehe.
Den kompletten Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung gibt es auf der Webseite der Landesregierung.
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