Corona: Schulen müssen seit Montag Bescheinigungen ausstellen
Der Aufwand an den Schulen beim Thema Corona nimmt kein Ende: Ab Montag gilt die neue Landesverordnung. Und laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) gibt es neue Aufgaben für die Schulleitungen.
Nur wer getestet, genesen oder geimpft ist, darf in Schleswig-Holstein von Montag an beispielsweise zum Hallensport, ins Restaurant oder ins Kino. Kinder und Jugendliche sind nur zum Teil geimpft - für Jungen und Mädchen unter zwölf Jahren gibt es gar keine Impfempfehlung. Wie geht man also um mit dieser Altersgruppe? Die Landesregierung sieht Folgendes vor: Die Schulen sollen jetzt einmalig eine Bescheinigung für minderjährige Schüler ausstellen. Sie besagt, dass die Kinder zur Schule gehen und damit der Testpflicht unterliegen. An Schleswig-Holsteins Schulen wird derzeit zweimal die Woche ein Corona-Test für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene durchgeführt.
Schüler muss Bescheinigung vorlegen
Das heißt im Klartext: Ein Schüler muss jetzt nicht jedes Mal, wenn er beispielsweise nachmittags zum Handballtraining geht, einen negativen Corona-Testbescheid mitbringen. Es reicht - so Karin Prien im Interview mit NDR Schleswig-Holstein - wenn er einmal die neue Bescheinigung der Schule mitbringt und vorlegt.
Schulen bekommen in diesen Tagen Vordruck vom Land
Die Schulen bekommen bis spätestens Freitag (20.8.) einen entsprechenden Vordruck vom Land zugeschickt, der dann von Montag an verteilt werden soll. Für Schüler über 18 Jahren gibt es jeweils eine Einzelbescheinigung, wenn sie getestet wurden. Denn bei ihnen sind die Antigen-Schnelltests nur 24 Stunden gültig. Wenn die über 18-Jährigen also dann zum Sport wollen oder am Wochenende eine Veranstaltung besuchen möchten, müssen sie sich gegebenenfalls an einer Teststation noch ein weiteres Mal testen lassen.
Weiter Maskenpflicht - neue Quarantäne-Regelung
Im Unterricht müssen die Schüler weitere drei Wochen eine Maske tragen. Danach will die Landesregierung die Lage erneut neu bewerten. Hintergrund ist, dass es an den Schulen auch eine neue Quarantäne-Regelung geben wird. So soll Quarantäne nicht mehr pauschal für ganze Lerngruppen gelten. Konkret bedeutet das, dass in der Regel nur noch unmittelbare Sitznachbarn oder enge Schulfreunde, die auch nachmittags Kontakt haben, in Quarantäne geschickt werden. Weiterhin gelten in der Schule Abstandsregeln, wo immer es möglich ist.
