Corona-Regeln in SH: Das gilt ab 11. Januar für Schulen und Kitas
Wegen weiter hoher Corona-Infektionszahlen verlängert die Landesregierung den Lockdown an Schulen und Kitas in Schleswig-Holstein bis Ende Januar.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU), Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) haben am Mittwoch erläutert, was der verlängerte Lockdown für Schulen und Kitas bedeutet. Heinold und Garg erklärten, dass das Land die Kosten für Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und Ganztagsbetreuung übernimmt. Prien berichtete im Detail, wie das Schulkonzept aussehen soll. Sie sagte, dass der Präsenzunterricht in den Schulen bis Ende Januar ausgesetzt ist. Das gilt für alle schulischen Bereiche. Ab dem 11. Januar sollen die Schülerinnen und Schüler im Land in der Distanz lernen. "Die beschlossenen harten Maßnahmen haben aus unserer Sicht ein vorrangiges Ziel: Möglichst schnell und dauerhaft unter eine landesweite Inzidenz von 50 zu erreichen, sagte die Bildungsministerin. "Je eher wir dieses Ziel erreichen, desto eher können alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren."
Das Wichtigste zu Schulen in Kürze
- Ab dem 11. Januar sollen die Schülerinnen und Schüler in der Distanz lernen
- Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt.
- Ausnahme: Abschlussjahrgänge bekommen ab Montag (11.1.) entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz.
- Die Angebote finden in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept statt.
- Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben.
Für Donnerstag und Freitag hat das Bildungsministerium zwei sogenannte Distanzlern-Übungstage angeordnet. Diese Maßnahme hatte es bereits im November verfügt, um mit dem Wochenende vier kontaktarme Tage mehr zu gewinnen im Kampf gegen das Coronavirus.
Berufliche Schulen
- In den berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren findet bis Ende des Monats im Grundsatz kein Präsenzunterricht statt.
- Ausnahmen: Unterricht in Abschlussklassen, für die Durchführung von Prüfungen und das Schreiben wichtiger Klassenarbeiten.
- Ab 1. Februar ist wieder Präsenzunterricht vorgesehen, wenn das Infektionsgeschehen dies ermöglicht.
- In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 50 gilt allerdings die Einschränkung, dass maximal 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Präsenzform unterrichtet werden dürfen.
- Bei Klassengrößen von über 15 Jugendlichen sei durch Teilung der Gruppe oder entsprechend große Räume sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
"Mit dieser Regelung schaffen wir für die Schulen einen klaren Handlungsrahmen, gewähren ihnen zugleich aber auch die erforderliche Flexibilität, um den Schulbetrieb sachgerecht gestalten zu können", sagte der für die Berufliche Bildung zuständige Minister Bernd Buchholz (FDP).
Wer in die Kita-Notbetreuung darf
- Kinder, von denen mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet, dürfen die Notbetreuung wahrnehmen,
- genauso die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden.
- Auch Kinder mit hohem Pflege- und Betreuungsaufwand dürfen die Einrichtungen besuchen, erläuterte Sozialminister Heiner Garg (FDP).
- Aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswerte Kinder dürfen in die Kita.
Regeln für die Kindertagespflege
Tagesmütter und Tagesväter dürfen ihre Betreuung aufrecht erhalten, auf eine Notbetreuung umstellen oder das Angebot einstellen.
Erstattung von Verdienstausfall
Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens 10 Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.
Erhöhung des Kinderkrankengeldes
Eltern sollen bis zu 10 zusätzliche Tage und Alleinerziehende bis zu 20 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen können. Dies soll laut Landesregierung ausdrücklich auch dann gelten, wenn sie wegen Betreuungsproblemen aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas nicht arbeiten können.
Kontaktbeschränkung: Ausnahmen für Kinder und Pflegebedürftige
Auch die Kontaktbeschränkungen sollen ab 11. Januar verschärft werden, darauf hatten sich Bund und Länder am Dienstag geeinigt. Künftig soll sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person treffen dürfen. Garg kündigte an, dass Schleswig-Holstein von den mit dem Bund vereinbarten verschärften Kontaktbeschränkungen zwei Gruppen ausnehmen will:
- bei der Betreuung von Kinder bis 14 Jahren durch Familienangehörige
- für die Pflege von Angehörigen
Dies solle so in die neue Landesverordnung aufgenommen werden, sagte der Gesundheitsminister.
GEW und Landeselternbeirat unterstützen Beschlüsse
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die Corona-Beschlüsse für die Schulen in Schleswig-Holstein. Angesichts des Infektionsgeschehens bleibe den Schulen nichts anderes übrig, als in den Distanzunterricht zu gehen, sagte die GEW-Vorsitzende Astrid Henke. Ähnlich äußerte sich der Landeselternbeirat Gymnasien. Es gebe zu den Corona-Beschlüssen keine Alternative, sagte die Vorsitzende Claudia Pick. Sie hält vor allem die Entscheidung für richtig, Abschlussklassen von Montag an wieder in den Schulen unterrichten zu können.
