Corona: 60.000 Termine innerhalb von einer Stunde vergeben
Die 60.000 Corona-Impftermine in Schleswig-Holstein, die am Dienstag vergeben wurden, waren innerhalb von 50 Minuten ausgebucht.
Schon eine Stunde vor dem eigentlichen Start konnten sich Interessierte Online unter impfen-sh.de in eine Warteschlange einreihen. Wie das Gesundheitsministerium am Dienstagabend mitteilte, zeigte der Warteraum schnell 156.000 Besucher. Um 17 Uhr begann die eigentliche Buchung für die beiden höchsten Prioritätsgruppen. 50 Minuten später waren nahezu sämtliche Termine vergeben. Sollten in den nächsten Tagen vereinzelt Termine storniert werden, können Impfberechtigte diese Termine nachträglich buchen, hieß es aus dem Ministerium.
Insgesamt waren 60.000 Doppeltermine mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer verfügbar. Auf den mRNA-Impfstoff hatten bisher nur Mitglieder der höchsten Priorität Zugriff - die über 80-Jährigen. Von ihnen sind nach Angaben des Ministeriums mehr als 80 Prozent mit Termin oder Impfung versorgt.
Land fordert mehr Impfstoff
"Ich freue mich, dass wir nun weitere Termine für die berechtigten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner der Prioritätsgruppen 1 und 2 anbieten können", hatte Gesundheitsminister Heiner Garg zuvor gesagt. Insgesamt ist die Zahl der Berechtigten größer als die der verfügbaren Impfdosen. "Was wir jetzt brauchen, ist mehr Impfstoff. Die Corona-Schutzimpfung ist und bleibt der entscheidende Schritt aus dieser Pandemie", meinte der FDP-Politiker weiter.
Diese Personen gehören zur Prioritätsgruppe 2:
Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind
Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko
- mit Trisomie 21
- mit einer Contergan-Schädigung
- nach einer Organtransplantation
- mit einer Demenz, einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung
- mit hämatologischer oder behandlungsbedürftiger Krebserkrankung
- mit schweren Lungenerkrankungen (zum Beispiel COPD, Mukoviszidose)
- mit Diabetes (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
- mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung
- mit einem Body-Mass-Index über 40
- mit einem ärztlich attestierten erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf
Einen Impftermin buchen dürfen außerdem:
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen
- von Pflegebedürftigen, die 70 Jahre oder älter sind und nicht in einer Einrichtung leben
- von Plegebedürftigen mit den oben genannten Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben
- von einer schwangeren Person
Personal
- in stationären Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, das geistig behinderte Menschen behandelt, betreut oder pflegt
- in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt
- der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die - etwa bei Demonstrationen - einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
- Personen in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind
- Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, sowie in Grund-, Sonder- oder Förderschulen
- Personen, die in Obdachlosen-, Asylbewerber-, Flüchtlings- oder Spätaussiedler-Unterkünften leben oder tätig sind
- Personen, die mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
So kann die Berechtigung nachgewiesen werden
Es gibt vier Wege, die jeweilige Impfberechtigung nachzuweisen:
- Amtliches Dokument für das Alter (zum Beispiel Personalausweis)
- Ärztliches Attest für medizinische Gründe. Eine Vorlage gibt es online.
- Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung. Eine Vorlage gibt es online.
- Nachweis als Kontaktperson. Eine Vorlage gibt es online.
Entwicklung der Corona-Fallzahlen in SH
