Ausgleichszahlungen für Kliniken abhängig vom Inzidenzwert
Kliniken, die wegen Corona weniger Geld verdienen, bekommen Ausgleichszahlungen. So sieht es die entsprechende Bundesverordnung des Gesundheitsministeriums vor. Aber es gibt einen Haken.
Voraussetzung ist, dass am Standort der Klinik der Inzidenzwert höher als 70 ist. Bleibt es bei dieser Regelung, fallen Kliniken durch das Raster, wie zum Beispiel das Westküstenklinikum in Heide.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlungen
In Dithmarschen liegt der Inzidenzwert seit Tagen unter 70. Also bekommt das Westküstenklinikum kein Geld aus dem Rettungsschirm. Selbst dann nicht, wenn es viele Corona-Patienten aus anderen Kreisen aufnimmt, wie bereits geschehen.
Auf Anfrage sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, dass es für diese Einzelfälle keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlungen gibt. Selbst dann nicht, sollten die besonderen Umstände wie in Heide dafür sprechen.
Forderung: Länder sollen Verteilung der Gelder festlegen
Operationen müssen im Westküstenklinikum derzeit verschoben werden, um Corona-Patienten aufnehmen zu können. Nach Angaben des Geschäftsführers Martin Blümke fehlen dem Klinikum 70 Patienten pro Tag. Das sei ein tägliches Minus von knapp 40.000 Euro.
Für Blümke ist es absurd, dass er auf einen steigenden Inzidenzwert hoffen muss, um Geld zu bekommen. Deshalb fordert er eine Änderung der Bundesverordnung. Der Geschäftsführer schlägt vor, dass die Länder festlegen sollen, welche Kliniken die Gelder erhalten - und das unabhängig vom Inzidenzwert.
