3 | 5 Kommt es zur Vernehmung, wird die aufgezeichnet. Hier sitzen nur die zuständige Richterin und das Kind, gegebenenfalls noch eine psychosoziale Prozessbetreuung. Das unauffällig an der Decke angebrachte Mikrofon zeichnet den Ton auf, die Kameras an den Wänden das Bild. So kann die Aussage des Kindes auch später vor Gericht verwendet werden.