Vorausgesetzt, der Impfstoff von Biontech und Pfizer wird bis Weihnachten zugelassen und am zweiten Weihnachtsfeiertag ausgeliefert, will Schleswig-Holstein am 27. Dezember mit den Impfungen beginnen.
Die mobilen Impfteams sollen nach jetzigem Stand noch in diesem Jahr in Pflegeeinrichtungen mit hochbetagten Risikogruppen starten. Es geht um die Altersgruppe 80 Plus und bei Pflegeheimen vor allem um die Einrichtungen mit Demenzkranken. Eine Zustimmung der Person oder gegebenenfalls der jeweiligen Betreuungsperson ist dafür erforderlich. Zu den ersten, die ebenfalls geimpft werden, könnte außerdem medizinisches Personal in besonders betroffenen Bereichen kommen. Vorrangig soll in den Regionen mit hohen Inzidenzwerten geimpft werden.
Fast 89 Prozent der Toten in Zusammenhang mit dem Coronavirus in den letzten drei Monaten waren in Schleswig-Holstein Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen. Wenn der Impfstoff knapp ist, muss er da eingesetzt werden, wo die Hilfe akut gebraucht wird, um Todesfälle zu verhindern. Demenzkranke sollen besonders bevorzugt werden, da sie sich verbal oft nicht verständigen können. Dann sind Nähe und Kontakt umso wichtiger. Abstandsregeln sind dann schwer einzuhalten.
Impfzentren werden erst im weiteren Verlauf hochgefahren, wenn entsprechend mehr Impfstoff verfügbar ist. Der Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest, einsatzbereit sind jetzt schon 15 der insgesamt 29 geplanten Impfzentren in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.
Das Gesundheitsministerium steht mit den Pflegeeinrichtungen und den medizinischen Einrichtungen mit Menschen der ersten Priorität im Austausch, um den Einsatz der mobilen Teams zu koordinieren. Wer in Schleswig-Holstein wann impfberechtigt ist, darüber soll im weiteren Verlauf auch über die Medien und die sozialen Netzwerke informiert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
In Schleswig-Holstein wird dies sowohl telefonisch als auch über eine spezielle Website möglich sein. Das Land wird dafür eine Telefonnummer/Internetseite einrichten - auch hier vorausgesetzt, es sind genügend Impfdosen da, um die Impfzentren hochzufahren und Termine abzumachen. Bei dem Anmeldeverfahren werden dann gewisse Voraussetzungen abgefragt, zum Beispiel das Geburtsdatum. Entsprechende Nachweise, in diesem Fall der Personalausweis, sind dann beim Impftermin vorzulegen.
Die Ständige Impfkommission, die beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist, legt die Reihenfolge der Impfkandidaten fest. Laut Bundesgesundheitsministerium sind das nach aktuellem Stand:
- Bewohner und Bewohnerinnen von Senioren- und Pflegeheimen
- Personen im Alter von +/- 80 Jahren
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-Patienten)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (zum Beispiel in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern und Bewohnerinnen
- sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, wird die Impfkommission weitere Personengruppen definieren
Das ist laut Gesundheitsministerium abhängig von den Liefermengen der Hersteller und wird bundesweit entsprechend dem Einwohnerschlüssel verteilt. Schleswig-Holstein geht derzeit von einer Lieferung von zunächst einigen Tausend Dosen aus. Weitere Lieferungen sollen 2021 regelmäßig folgen. Nach aktuellem Stand sollen im ersten Quartal bis März bundesweit zehn Millionen Impfdosen oder etwas mehr geliefert werden können - dann wären das für Schleswig-Holstein mehrere Hunderttausend Dosen. Allerdings: Jede Impfung muss zweimal stattfinden - das heißt: Die Zahl der Impfdosen entspricht nicht der Zahl der Geimpften.