Teile der AfD in SH werden Fall für den Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein beobachtet ab sofort den ehemaligen sogenannten Flügel der AfD. Offiziell hatte sich der Flügel aufgelöst, laut Kieler Innenministerium bestehen die Strukturen aber fort.
Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte am Dienstag: "Wir haben es mit einem völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss zu tun". Es lägen Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass es sich um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. Nachdem die Partei in der vergangenen Woche durch den Abgang des Abgeordneten Frank Brodehl ihren Fraktionsstatus im Schleswig-Holsteinischen Landtag verloren hatte, steht sie jetzt also im Fokus des Verfassungsschutzes. Die Tätigkeiten des ehemaligen sogenannten Flügels werden nun landesweit Beobachtungsobjekt sein, kündigte Sütterlin-Waack an. Sie hatte zuvor das Kabinett darüber informiert.
Ehemaliger Flügel ist weiterhin existent
Der Flügel war eine Gruppe innerhalb der AfD, in dem sich völkisch-nationalistische bis hin zu rechtsextremen Kräften sammelten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte ihn im Frühjahr als "Beobachtungsfall" ein. Daraufhin löste er sich offiziell auf. Zu dem Zeitpunkt hatte die Gruppierung laut dem Inlands-Nachrichtendienst 7.000 Mitglieder. Nach Ansicht der Sicherheitskreise besteht der Flügel weiterhin. So bestünden in Schleswig-Holstein organisatorische und personelle Strukturen im Hintergrund weiter fort, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Sütterlin-Waack sieht bei Flügel-Mitgliedern "rechtsextremistische Bestrebung"
Laut der Ministerin liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass es sich bei dem sogenannten Flügel um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine systematische Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz erfüllt. Die Bundesbehörde hätte in der Gruppierung bereits "völkische, fremden- und islamfeindliche Positionen" festgestellt, so Sütterlin-Waack. Ebenso gebe es klare Belege für antisemitische Einlassungen und Aussagen, die den Nationalsozialismus verharmlosen. "Der Kreis der Personen des ehemaligen 'Flügel' ist eine rechtsextremistische Bestrebung, unabhängig von den Ausprägungen in den einzelnen Ländern", sagte die Ministerin.
Dutzende Personen werden künftig beobachtet
Wer als Beobachtungsobjekt gilt, steht vermehrt im Fokus des Verfassungsschutzes. Das bedeutet, dass der Personenkreis nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf und zwar laut Innenministerium "mit dem gesamten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel". Dazu zählen Observationen, verdeckte Bildaufnahmen, der Einsatz von verdeckten Ermittlern und das Anwerben von Vertrauenspersonen. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz geht davon aus, dass eine mittlere zweistellige Zahl von Personen im Land dem ehemaligen Flügel zugerechnet werden könne.
