Prozess um tödliches Feuer - Geständnis widerrufen
Seit Freitag versucht das Landgericht Kiel, den Brand in Neumünster mit zwei Toten und mehreren Verletzten in der Nacht zum 10. März 2020 aufzuklären. Gleich zu Beginn des sogenannten Sicherungsverfahrens gibt es dabei eine Überraschung: Der der Tat Beschuldigte lässt durch seinen Verteidiger ein Geständnis widerrufen. Der Mann gilt als psychisch krank und wahrscheinlich schuldunfähig. Ihm droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Zur Verhandlung wurde er in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.
Verteidiger: Angeklagter sei "nicht klar bei Verstand gewesen"
Verteidiger Achim Lüdeke verlas, sein Mandant habe die Tat unter Drogeneinfluss gestanden sei aber wegen der Aufputschmittel "nicht klar bei Verstand gewesen" und habe sich nur aus Geltungssucht selbst bezichtigt. Das habe er "widerrufen, als er aus seinem Wahngebäude erwachte". Daher widersprach er der Verwertung des "drogenindizierten Geständnisses". Der Angeklagte selbst schwieg und kaute ununterbrochen Kaugummi. Bis auf den Moment, als ein Augenzeuge schildert, wie ein Mensch versucht sich vor den Flammen zu retten, indem er aus einem Dachgeschoss-Fenster sprang. Da wirkte auch er tief betroffen.
Urteil frühestens am 9. Oktober
Die Anklage legt dem Angeklagten zweifachen Mord, mehrfachen Mordversuch, schwere Brandstiftung sowie weitere Delikte zur Last. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schloss der 32-Jährige nach einem Streit einen 42-Jährigen in dessen Zimmer ein und setzte die Tür in Brand. Schnell stand demnach das gesamte Dachgeschoss in Flammen. Der 42-Jährige kam ums Leben, als er sich mit einem Sprung durch ein Fenster retten wollte. Ein weiterer Mann verbrannte in seinem Zimmer. Der Angeklagte ist obdachlos und gilt als psychisch krank. In dem Prozess geht es um die Frage, ob der 32-jährige dauerhaft in eine psychatrische Klinik eingewiesen wird. Ein entsprechendes Gutachten soll noch vorgelegt werden. Zum Prozessauftakt hat das Gericht angefangen, einige Zeugen zu vernehmen. Insgesamt sind noch drei weitere Verhandlungstage geplant. Das Urteil wird frühestens am 9. Oktober erwartet.
