Oberlandesgericht: Käufer muss für kranken Hengst zahlen
Für etwa 320.000 Euro hatte ein Züchter aus Niedersachsen 2017 ein Pferd auf dem Hengstmarkt in Neumünster ersteigert. Weil es aber schon beim Verkauf krank gewesen sein soll, kam der Fall vor Gericht.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit um den Verkauf des preisgekrönten Trakehnerhengstes "Kaiser Milton" muss der Käufer an den Verkäufer den vollen Preis bezahlen. Nach dem Landgericht Kiel hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig den Käufer zur Zahlung verurteilt.
"Kaiser Milton" war ein stolzer Hengst und einem Züchter aus Niedersachsen viel Geld wert - einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten gut 380.000 Euro. Der Mann trat aber vom Kauf zurück, weil das Pferd bei der Versteigerung 2017 auf dem Hengstmarkt in Neumünster nach seiner Ansicht bereits krank war. "Kaiser Milton" ist im vergangenen Sommer an einem Herzfehler gestorben.
Rücktritt nicht gerechtfertigt
Nach Überzeugung der Richter am Oberlandesgericht hat der Käufer keinen Mangel nachweisen können, der ihn zum Rücktritt berechtigt hätte. Zum Zeitpunkt der Übergabe habe das Pferd nicht gelahmt. "Es wies zwar eine Fehlbildung am linken Vorderhuf auf, aus der sich möglicherweise eine Lahmheit entwickelt hat", heißt es in der OLG-Mitteilung. "Diese Fehlbildung war zum Zeitpunkt der Auktion aufgrund einer vorangegangenen röntgenologischen Untersuchung aber bekannt." Die Fehlbildung habe deshalb mit allen daraus folgenden Risiken zur "vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes" gehört.
Gegen das Urteil kann der Käufer jetzt noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Schlagwörter zu diesem Artikel
Haustiere
