Nommensen-Suspendierung war rechtens
Der frühere stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Thomas Nommensen, ist zu Recht wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats als Polizist suspendiert worden. Das hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig mitgeteilt. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, heißt es. Das OVG hat damit anders entschieden als zuvor das Verwaltungsgericht. Das hatte die vorläufige Dienstenthebung ausgesetzt.
Polizeiinterna an Journalisten gegeben?
Im August 2019 hatte die Kieler Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung auch das Handy des damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der Deutschen Polizei-Gewerkschaft sichergestellt. Darauf fanden die Ermittler unter anderem WhatsApp-Protokolle und E-Mail-Verkehr. Der Vorwurf: Thomas Nommensen soll Polizeiinterna an einen Journalisten weitergegeben haben. Im Dezember wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert. Es geht auch um den Verdacht der unbefugten Weitergabe von Teilen des sogenannten Buß-Berichts - einem Bericht des ehemaligen Innenministers Klaus Buß (SPD), der Behördenversagen rund um die sogenannte Rocker-Affäre untersuchte - und polizeiinterner Dokumente zur Entlassung eines als gefährlich eingestuften Straftäters.
Gegen die Suspendierung hatte Nommensen geklagt. In der Begründung des OVG über die Rechtmäßigkeit heißt es: "Es besteht hinreichender Tatverdacht, dass der Polizeibeamte Informationen [...] unberechtigt an einen Zeitungsredakteur weitergegeben hat, der diese veröffentlichte."
