Behörden müssen Lebensmittelkontrollen transparent machen
Bisher hatten sich die Behörden in Schleswig-Holstein teilweise geweigert, Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen öffentlich herauszugeben. Das müssen sie jetzt aber, urteilt ein Gericht nach einer Foodwatch-Klage.
Behörden müssen Lebensmittelkontrollberichte herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig am Donnerstag entschieden. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte exemplarisch Klage gegen den Kreis Ostholstein eingereicht. Im konkreten Fall ging es um eine Kontrolle in einem Hotelrestaurant an der Ostseeküste. Das Ergebnis wollten die Behörden nicht herausgeben, obwohl die Internetplattform "Topf Secret" es zuvor beantragt hatte. Das von Foodwatch betriebene Portal will solche Berichte nach eigener Auskunft öffentlich machen, um Transparenz zu schaffen.
Gesetzlicher Anspruch auf Berichte und Informationen
Begründet wurde das Urteil damit, dass Bürgerinnen und Bürger nach dem Verbraucherinformationsgesetz ein Anrecht auf Lebensmittelkontrollberichte hätten. Wer wissen möchte, wie es in einem Restaurant, Café oder Hotel mit der Hygiene aussieht, kann theoretisch über die Internetseite "Topf Secret" Berichte von Hygienekontrollen bestimmter Gaststätten anfragen. Diese werden dann von "Topf Secret" bei den Behörden abgefragt und im Internet veröffentlicht. Laut den Betreibern von Foodwatch klappte die Zusammenarbeit mit den Behörden in Schleswig-Holstein bisher aber überhaupt nicht. Das Urteil soll dies nun ändern.
Schleswig-Holstein einziges Bundesland ohne öffentliche Kontrollberichte
"Wir hätten diese Klage auch in jedem anderen Kreis in Schleswig-Holstein führen können. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem sämtliche Lebensmittelbehörden sich kategorisch weigern, diese Ergebnisse herauszugeben", sagte Oliver Huizinga von Foodwatch bei Prozessbeginn. Die Klage war erfolgreich - rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Der Kreis Ostholstein will die Urteilsbegründung prüfen und über einen Berufungsantrag entscheiden.