Polizisten untersuchen ein Haus in Dänischenhagen, in dem zwei Tote gefunden wurden. © dpa-Bildfunk Foto: Axel Heimken

Morde in Dänischenhagen und Kiel: Prozess startet im Februar

Stand: 25.01.2022 11:00 Uhr

Wegen dreifachen Mordes muss sich ein Zahnarzt aus Westensee bei Kiel ab dem 23. Februar vor Gericht verantworten. Die achte große Strafkammer des Landgerichts Kiel hat für das Verfahren gegen den 48-Jährigen insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt.

Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, will die Kammer 30 Zeugen sowie Vertreter der Gerichtsmedizin und einen psychiatrischen Sachverständigen hören. Das Urteil könnte Ende März fallen. Die Anklage wirft dem Zahnarzt vor, am 19. Mai 2021 in Dänischenhagen und Kiel drei Personen erschossen zu haben. Außerdem soll er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen haben.

Dreifachmord sorgte bundesweit für Entsetzen

Die Hauptverhandlung findet in einer Außenstelle des Landgerichts statt, weil ein großes Medieninteresse erwartet wird und Corona-Regeln eingehalten werden müssen. Der Dreifachmord hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Den Ermittlungen zufolge erschoss der Angeklagte zunächst seine getrennt von ihm lebende Ehefrau und deren Bekannten heimtückisch in dessen Haus in Dänischenhagen mit einer Maschinenpistole. Anschließend habe er in Kiel einen weiteren Bekannten mit einer anderen Pistole umgebracht, so der Vorwurf.

Angeklagter wollte offenbar "bestrafen"

Mit den Taten wollte der Mann demnach seine 43 Jahre alte Ehefrau wegen der Trennung und ihren Bekannten wegen der Beziehung zu ihr bestrafen. Das dritte Opfer soll er für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht haben. Gegen den Zahnarzt bestand wegen gewalttätiger Übergriffe auf seine Frau eine Schutzanordnung. 

Mit einer Schutzanordnung, die ein Gericht trifft, soll verhindert werden, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen kommt. So kann der gewalttätigen Person etwa verboten werden, in jeglicher Form Kontakt aufzunehmen und das Opfer zu treffen, dessen Wohnung zu betreten oder sich an bestimmten Orten aufzuhalten, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 25.01.2022 | 12:00 Uhr

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