Reiterhof in Quickborn © NDR Foto: Doreen Pelz

Mord auf Reiterhof in Quickborn: Angeklagter freigesprochen

Stand: 14.02.2022 20:52 Uhr

Im Prozess um den Mord auf einem Reiterhof in Quickborn im Kreis Pinneberg ist der Angeklagte am Montagabend freigesprochen worden. Das hatten zuvor auch die Verteidigung sowie die Nebenklage gefordert.

Im Prozess um den Mord auf dem Reiterhof Eulenhof in Quickborn entschied das Landgericht Itzehoe außerdem, dass der Angeklagte für die Zeit in der Untersuchungshaft entschädigt werden muss. In einem Verhandlungsmarathon am Landgericht Itzehoe wurden zuvor die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung gehalten. Dem 42-jährigen Mann konnte nicht nachgewiesen werden, Ende Juni 2020 einen Geschäftspartner mit zwei Schüssen in den Hinterkopf heimtückisch getötet zu haben.

Richter: Indizien haben zu viel Interpretation zugelassen

Daran hielt die Staatsanwaltschaft bis zum Schluss fest und fordert lebenslange Haft. Verteidigung und Nebenklage plädierten jedoch auf Freispruch aus Mangel an Beweisen und forderten Entschädigung für die knapp 16 Monate in Untersuchungshaft. Dieser Auffassung ist das Gericht aus Mangel an Beweisen auch gefolgt. Es fehlten dem Gericht die Tatsachengrundlage und die tragfähige Beweislast, erklärt der Vorsitzende Richter Johann Lohmann. Am Ende greife die Unschuldsvermutung. Die Indizien haben zu viel Interpretionsspielraum gelassen

Weitere Beweismittelanträge

Zu Beginn des Prozesstages am Montag hatte die Staatsanwaltschaft zwei Beweismittelanträge gestellt. Unter anderem forderte sie, Ermittlungsergebnisse vom Sommer heranziehen. Dabei ging es um vom Landeskriminalamt ausgewertete Daten des WLAN-Routers des Angeklagten. Das Gericht lehnte diesen sowie einen weiteren Antrag ab.

Haftbefehl war bereits aufgehoben worden

Die Schwurgerichtskammer hatte bereits am 4. Februar den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts lag kein dringender Tatverdacht mehr vor. Offensichtlich konnte dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, dass er sich zur angenommenen Tatzeit noch auf dem Gelände des Reiterhofs aufgehalten hat. Auch ob er sich im Besitz der verschwundenen Tatwaffe befunden hat, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Schwierige Beweislage

Der 42-Jährige hat die Tat während des gesamten Prozesses bestritten. Direkte Beweise für den Mord oder Augenzeugen des Geschehens auf dem Quickborner Eulenhof gibt es bislang nicht. Die Staatsanwaltschaft stützte sich in der Beweisführung vor allem auf Indizien wie Handydaten.

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Flatterband mit dem Schriftzug "Polizeiabsperrung". © dpa Foto: Revierfoto

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Schleswig-Holstein Magazin | 14.02.2022 | 19:30 Uhr

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