Missbrauchskomplex Münster: Haftstrafe für Norderstedter
Im ersten Prozess um den Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht der westfälischen Stadt einen 53-Jährigen aus Norderstedt (Kreis Segeberg) zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Die Kammer hielt den Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs gegen den geständigen Angeklagten für erwiesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht blieb damit knapp unter der Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Der Verteidiger hatte sich für eine angemessene Strafe ausgesprochen, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.
Junge gilt als Hauptopfer
Der Schleswig-Holsteiner hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und zugegeben, im August 2019 bei einem Besuch in Münster einen heute elfjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Der Junge gilt als Hauptopfer in dem Münsteraner Missbrauchskomplex. Weite Teile des Prozesses gegen den Mann aus Norderstedt fanden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Kinder in Münsteraner Gartenlaube sexuell missbraucht
Als Hauptprozess in dem Missbrauchskomplex gilt ein kürzlich gestartetes Verfahren gegen vier Männer und eine Frau. Die Männer sollen Kinder in einer Gartenlaube schwer missbraucht haben. Die mutmaßlichen Taten waren Anfang Juni bekannt geworden.
